Erziehungsrecht und Erziehungspflicht
am 28.07.2006 von Handakte WebLAWg
Kürzlich wurden Eltern in Hessen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie sich weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Sie sahen sich aufgrund ihres Glaubens verpflichtet, bei der Kindererziehung wortgetreu biblische Gebote zu befolgen und ihre Kinder von allen Einflüssen fern zu halten, die den vermeintlichen Geboten Gottes zuwiderlaufen.
Dementsprechend unterrichteten sie selbst ihre Kinder zu Hause mit Unterstützung einer Fernschule, die Unterrichtsmaterialien und andere Hilfestellungen für die Eltern zur Verfügung stellt, allerdings von der Schulverwaltung nicht als eine der Schulpflicht genügende Ersatzschule anerkannt ist. Rechtlich gesehen wird dabei geltend gemacht, dass die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern nicht hinter dem staatlichen Erziehungsauftrag zurückzutreten bräuchten.
Im konkreten Streitfall hatten die Eltern nichts dergleichen versucht, nicht einmal an Elternabenden teilgenommen oder ihre Besorgnisse in der Schule vorgetragen, sondern kurzerhand die Schulpflicht verletzt. Der gebotene Respekt vor dem staatlichen Gesetz ist auch in einer Demokratie unabweisbare Voraussetzung eines friedlichen Zusammenlebens.
Derartige Konfliktfälle sind heute statistisch vielleicht etwas häufiger als am Anfang der …
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