Erzieherische Befähigung von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten. Werden die §§ 36, 37 JGG reformiert?

Im aktuellen Entwurf des StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) - zu den allg. strafprozessualen Änderungen werde ich später einen Beitrag einstellen - ist u.a. vorgesehen, die schon lange bestehende Forderung zu erfüllen, §§ 36, 37 JGG zu konkretisieren.

§ 36 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und folgender Satz wird angefügt: „Richter auf Probe und Beamte auf Probe dürfen im ersten Jahr nach ihrer Ernennung nicht zum Jugendstaatsanwalt bestellt werden; sie dürfen in dieser Zeit die Sitzungsvertretung in Verfahren vor den Jugendgerichten nur unter Aufsicht eines Jugendstaatsanwalts wahrnehmen.“ b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Jugendstaatsanwaltliche Aufgaben dürfen Amtsanwälten nur übertragen werden, wenn diese die besonderen Anforderungen erfüllen, die für die Wahrnehmung jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben an Staatsanwälte gestellt werden. Referendaren kann im Einzelfall die Wahrnehmung jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben unter Aufsicht eines Jugendstaatsanwalts übertragen werden. Die Sitzungsvertretung in Verfahren vor den Jugendgerichten dürfen Referendare nur unter Aufsicht und im Beisein eines Jugendstaatsanwalts wahrnehmen.“

§ 37 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und die folgenden Sätze werden angefügt: „Sie sollen über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen. Einem Richter oder Staatsanwalt, dessen Kenntnisse auf diesen Gebieten nicht belegt sind, sollen die Aufgaben eines Jugendrichters oder Jugendstaatsanwalts erstmals nur zugewiesen werden, wenn der Erwerb der Kenntnisse durch die Wahrnehmung von einschlägigen Fortbildungsangeboten oder eine anderweitige einschlägige Weiterqualifizierung alsbald zu erwarten ist.“

Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt: „(2) Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann bei Richtern und Staatsanwälten, die nur im Bereitschaftsdienst zur Wahrnehmung jugendgerichtlicher oder jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben eingesetzt werden, abgewichen werden, wenn andernfalls ein ordnungsgemäßer und den betroffenen Richtern und Staatsanwälten zumutbarer Betrieb des Bereitschaftsdiensts nicht gewährleistet wäre. (3) Als Jugendrichter beim Amtsgericht oder als Vorsitzender einer Jugendkammer sollen nach Möglichkeit Personen eingesetzt werden, die bereits über Erfahrungen aus früherer Wahrnehmung jugendgerichtlicher oder jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben verfügen. Davon kann bei Richtern, die nur im Bereitschaftsdienst Geschäfte des Jugendrichters wahrnehmen, abgewichen werden. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Jugendrichters nicht wahrnehmen.“

Das Ziel ist klar: Dem Erziehungsgedanken soll hier verstärkte Bedeutung zukommen - insb. weil die Jugendgerichte als J…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Jgg , Beamte , Gesetzentwurf , Kriminologie , Jugendrichter , Stormg , Erziehungsgedanke , Jugendstaatsanwalt
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 21. Oktober 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

50 Mündel sind genug

beck-blog | 2. Juni 2011 — Der Bunderat hat dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt: Artikel 1 Änderung des Bürger…

Was bedeutet “völlige Unabhängigkeit”?

Datenschutzbeauftragter Online | 20. November 2009 — Ein wenig unbeachtet ist zur Zeit die Sache mit dem Aktenzeichen C-518/07, die beim EuGH verhandelt wird und in der vor kurzem …

Der Amtsanwalt – in der Hauptverhandlung beim LG kein “kleiner Staatsanwalt”…

Heymanns Strafrecht Online Blog | 26. Januar 2012 — Der BGH, Beschl. v. 29.11.2011 – 3 StR 281/11 - behandelt eine in der Praxis sicherlich nicht allzu häufige Konstellation, nä…

Der Amtsanwalt – in der Hauptverhandlung beim LG kein “kleiner Staatsanwalt”…

Heymanns Strafrecht Online Blog | 26. Januar 2012 — Der BGH, Beschl. v. 29.11.2011 – 3 StR 281/11 behandelt eine in der Praxis sicherlich nicht allzu häufige Konstellation, näml…

Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats, § 80 BetrVG

Rechtsanwalt Volker Lehmann | 8. September 2010 — Der Unterrichtungsanspruch besteht nicht nur dann, wenn allgemeine Aufgaben oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats bereits fests…

Abschiebungshaft vom Proberichter

Rechtslupe | 16. Juni 2011 — Abschiebungshaft kann auch durch einen Richter auf Probe angeordnet werden. § 68 Abs. 4 FamFG ist auf die Haftanordnung nicht e…

Modernisierung des Patentanwaltrechtes angestrebt

Weblawg.de | 6. März 2009 — "... Die Patentanwaltskammern sollen mehr Aufgaben erhalten. Wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht - beispiel…

Die Bundesagentur für Arbeit hat über Jahre hinweg unzulässig Mahngebühren bei Hartz-IV-Empfängern erhoben

sozialrechtsexperte | 1. Oktober 2011 — Das hat das BSG mit Urteil vom 26.05.2011, - B 14 AS 54/10 R - entschieden. Denn dafür gab es keine Rechtsgrundlage nach der die B…

BAG: Auch Betriebsräte wollen surfen

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 28. Januar 2010 — Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung…

Sendezeiten für Websites?

Internet-Law | 12. Januar 2010 — Ein neuer Arbeitsentwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) sieht in seinem § 5 Abs. 1 vor, dass Anbieter entwicklun…

Fehler - beck-online
Fehler - beck-online