Erwerb von “gebrauchten” Plagiaten auf eBay

Der Verkauf des Plagiats eines Markenartikels auf einer Internethandelsplattform (hier: Louis Vuitton Tasche auf eBay) verpflichtet den Verkäufer zivilrechtlich - nach erfolgtem Rücktritt vom Vertrag - zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des betreffenden Artikels und zum Schadenersatz (§ 437 BGB).

Ein Artikel, der bereits zweimal das Auktionssystem einer Internethandelsplattform (hier: eBay) durchlaufen hat, besitzt nicht den Marktwert eines beim Fachhändler zu kaufenden Originalobjekts (-artikel). Für einen…

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Themen: Rechtsprechung , Ebay

Erschienen 25. März 2007 auf http://log.handakte.de/.

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