ERWEITERUNG DER ANTI-TERROR-GESETZE
Die Innenpolitiker der großen Koalition haben sich auf eine Weiterentwicklung der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung verständigt. Die
bisherigen Regelungen sollen dabei teilweise erweitert werden, wie Hans-Peter Uhl (CSU) und Dieter Wiefelspütz (SPD) am 03.07.2006 in
mitteilten. Wesentliche Teile der Regelungen sind nur
befristet gültig und sollen den Angaben zufolge erneut nach einer gewissen Zeit auf ihre Wirkung hin überprüft werden.
Mit dem so genannten Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 wurden die Konsequenzen aus den Anschlägen vom 11. September 2001
gezogen. Der Entwurf des Ergänzungsgesetzes soll nach der Sommerpause eingebracht werden. Es sieht unter anderem vor, dass die
Auskunftspflichten von Fluggesellschaften, Banken sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen gegenüber den Nachrichtendiensten zur
Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf «verfassungsfeindliche Bestrebungen» im Inland ausgeweitet werden. Hierbei kann es
sich ebenso um rechtsextremistische Umtriebe wie um Hasspredigten islamistischer Fundamentalisten handeln.
Den deutschen Nachrichtendiensten soll ermöglicht werden, Personen im Schengener Informationssystem (SIS) zur europaweiten verdeckten
Registrierung ausschreiben zu lassen, teilten die beiden Innenpolitiker nach Einigung mit dem Innenministerium weiter mit. Die
Dienste können - sobald es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bisherigen Regelungen gibt - auch Auskünfte über so
genannte Stammdaten eines Kontobesitzers erhalten.
Big Brother unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung…
(via beck-aktuell / Photo: nolifebeforecoffee on flickr.com)
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