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elektrog blog | 1. September 2009 — Aus aktuellem Anlass möchten wir aus der Erfahrung eines Abmahnfalls im Bereich elektronischer Uhren ausdrücklich darauf hinwei…
Nachfolgend veröffentlichen wir eine Pressemitteilung des FBDI e. V. :
“Neufahrn, 17. August 2009 – Der FBDi weist die Distributoren eindringlich auf die erforderliche sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorgänge hinsichtlich der Betroffenheit durch Substanzregulierungen (z.B. REACh, RoHS), Abfallwirtschaft (z.B. WEEE) und CE (z.B. EuP) hin. Notwendig wird diese Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung bezüglich der Marktüberwachungsmaßnahmen durch die EU und der nationalen Behörden. Aufgrund der Umsetzung der Verordnungen 765/2008/EU und 768/2008/EU entstehen zusätzliche und erweiterte Verantwortlichkeiten vor allem für Importeure (bzw. die Distribution).
In diesem Zusammenhang besonders aktuell: Nach Ablehnung der Regelsetzung des Produktbereichs 3 durch die EAR sowie dem Scheitern des Einspruchsverfahrens ist die Regelsetzung des Produktbereichs 3 aus dem Jahre 2005 nach wie vor in Kraft (inklusive des verschärften Anwendungsbereichs auch für diverse Bauteile und Baugruppen). Das Hauptaugenmerk der Stiftung EAR liegt zwar auf dem B2C-Geschäft – was bedeutet: Jeder Hersteller eines Geräts, das unter den Anwendungsbereich des ElektroG fällt und in privaten Haushaltungen Verwendung findet (oder finden kann), muss sich entsprechend bei der Stiftung EAR registrieren. Allerdings sind auch u.a. Entwicklungsboards, Development Kits, die extern angeschlossen werden, oder externe Netzteile definitiv als Geräte anzusehen, primär allerdings unter dem Bereich B2B. Dass ein solches Gerät auch im privaten Bereich auftauchen kann, eröffnet der zuständigen Behörde die Möglichkeit, dieses als „Dual-Use-Gerät“ und somit als B2C-Gerät zu klassifizieren – mit allen daraus resultieren Verpflichtungen und Auflagen aus mitgliedsstaatlichen Gesetzgebungen und Auslegungen. Die schlussendliche Festsetzung, in welche Kategorie ein Gerät fällt sowie die Klassifizierung in B2B oder B2C obliegt in Deutschland der Gemeinsamen Stelle (Stiftung EAR) im Rahmen des Registrierungs- oder Feststellungsantrags durch den Hersteller / Importeur. Hierbei ist zu beachten, dass das Verbringen solcher Produkte innerhalb der EU-Länder als Export / Import gilt. Sollte der originäre Hersteller keine rechtliche Vertretung im Import- / Export-Land betreiben, übernehmen die Distributoren automatisch die Pflichten des Importeurs: Registrierung und haftungsrechtliche sowie umweltrechtliche Verantwortungen. Die Geräte müssen (sofern keine Medizin- [Kategorie 8] oder Kontroll- und Mess-Instrumente [Kategorie 9]) RoHS-konform und ihre fachgerechte Entsorgung im Sinne des ElektroG gesichert sein. Weiterhin ist in der Neufassung der RoHS-Richtlinie (die voraussichtlich 2010 in Kraft tritt) vorgesehen, dass Produkte, die in den Anwendungsbereich fallen, das CE-Kennzeichen zur Bestätigung der RoHS-Konformität tragen.
Um eine weitere Kostenabwälzung auf die Distributoren zu verhindern, sind jetzt die Hersteller ultimat…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. August 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.
elektrog blog | 1. September 2009 — Aus aktuellem Anlass möchten wir aus der Erfahrung eines Abmahnfalls im Bereich elektronischer Uhren ausdrücklich darauf hinwei…
elektrog blog | 4. Februar 2009 — Uns wird aktuell über eine Situation im Computer-Zubehör-Handel berichtet, in der einzelne Hersteller zumindest vorläufig nicht…
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elektrog blog | 8. Mai 2009 — Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 04.05.2009 (Az.: 416 O 77/09) einen Wettbewerbsverstoß durch eine fehlende Regist…
Blickpunkt Recht & Steuern | 25. November 2005 — Seit Frühjahr 2003 sind die EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die EU-Richtlinie 2002/95/EG zu…
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Trainingsblog-eCommerce | 24. September 2008 — Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgerät…
elektrog blog | 25. August 2009 — Die Stiftung EAR führt in ihren FAQ aus, dass grundsätzlich Hersteller gemäß § 20 ElektroG i.V.m. § 16 Abs. 1 Kreislaufwirtsc…
elektrog blog | 27. März 2009 — Die Frage, ob ein Elektrogerät als Gerät im Sinne des ElektroG anzusehen ist, kann verfahrenstechnisch durch einen entsprechend…
elektrog blog | 16. Januar 2009 — Nach § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG dürfen Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller nicht angeboten bzw. in Verkehr gebracht we…