Erwartung
am 28.08.2007 von Kreuzberger Verkehrsrecht
Eine Geschwindigkeitsüberwachung in Reinickendorf veranlaßt die Polizei Berlin zur folgenden Pressemeldung:
Verkehrsüberwachungseinsätze zur Bekämpfung der Hauptunfallursache „Geschwindigkeit“ führten Polizeibeamte der Direktion 1 in der vergangenen Nacht und heute früh in Reinickendorf auf der A 111, Abzweig Wedding, durch.
Nota bene: Auf der Autobahn, nachts.
Die Beamten benutzten ein Lasermessgerät. Innerhalb der insgesamt vierstündigen Maßnahmen kontrollierten die Beamten 28 Verkehrsteilnehmer, die zu schnell unterwegs waren.
Das sind 7 Geschwindigkeitsüberschreitungen pro Stunde. Oder rundgerechnet 8 1/2 Minuten eine. Auf einer Autobahn in der Hauptstadt. Warum das eine Pressemeldung wert ist? Weiß ich nicht.
Ein 19-Jähriger wurde mit seinem „VW Polo“ bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h bei erlaubten 60 km/h gemessen. Ihn erwarten nun voraussichtlich 100 Euro Geldbuße, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Erwarten? Voraussichtlich? Ne, liebe Polizei, so geht das nicht.
Die Regelbuße für 45 km/h innerorts beträgt nach unserem Bußgeldrechner (oder auch nach dem Bußgeldkatalog) 125,00 Euro, er werden vier Flens eingetragen und 1 Monat Busfahren verordnet. In der Regel.
Aber erst einmal erwartet den Fahrer ein Anhörungs-/Bußgeldverfahren, in dem er – wenn er klug ist – den Tatvorwurf prüft oder durch einen Verteidiger prüfen läßt. Gelingt der Nachweis der Fahrereigenschaft? Haben die Beamten die Messung de lege …
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