"Ertragsseitige Anpassung" versus "Erhöhung der Rundfunkgebühr": Rundfunkfinanzierung in Ö und D

So grell und bunt deutsche Fernsehprogramme sein mögen, das deutsche Rundfunkrecht ist an grauer Ernsthaftigkeit kaum zu übertreffen. Es ist eine Welt, in der Begriffe wie "Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz" ganz ohne Ironie verwendet werden, und in der sich selbst Presseaussendungen der Landesmedienanstalten gelegentlich lesen, als stammten Sie vom Zentralkomitee zur Erhaltung des Amtsdeutschen.* Überhaupt fällt auf, dass alles, was in Deutschland mit Rundfunk zu tun hat, entweder Anstalt, Kommission oder Gremium zu sein scheint. Nicht zuletzt wird auch die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidend von einer Kommission bestimmt: der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten). Diese 16 Herren** haben nun einen mehr als dreihundertseitigen Bericht abgeliefert, der zum Ergebnis kommt, dass ab 2009 "eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 0,95 Euro auf 17,98 Euro erforderlich" ist. Dieser Bericht ist noch nicht die endgültige Festlegung der Gebührenhöhe, da müssen jetzt auch noch die Landesregierungen und die Landesparlamente der deutschen Länder entscheiden. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen September (siehe dazu hier) ist deren Spielraum aber gering. Und wie schaut es in Österreich aus? Hier bestimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter einfach selbst, wieviel Geld ("Programmentgelt") er einheben möchte. Wenn das derzeit eingehobene Entgelt nicht reicht, dann wird erhöht angepasst. Die Entscheidung fällt - nach einem Antrag des Generaldirektors - im Stiftungsrat, dessen Mitglieder (nach dem Gesetz!) unabhängig und weisungsfrei sind (und dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit haben wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft). Die Mitglieder des Stiftungsrats sind auch zur Verschwiegenheit verpflichtet, nach außen dringt daher offiziell nur, was der ORF verlautbart. Und während in Deutschland also der Bericht der KEF ausführlichst darlegt, welcher Finanzbedarf gegeben ist und welches "Gesamtvolumen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" (!) gegeben ist, kennt die Öffentlichkeit in Österreich (offiziell) zwei knappe Presseerklärungen des ORF (hier und hier). Detaillierte Zahlen wie im KEF-Bericht werden nicht veröffentlicht, also kann man der kaufmännischen Direktorin nur glauben, dass die "genaue Analyse der ertrags- sowie auch der kostenseitigen Entwicklung" tatsächlich gezeigt hat, "dass der ORF bei gleichbleibendem Leistungsumfang strukturell unterfinanziert ist." Von einer Erhöhung des Programmentgelts ist in den Aussendungen des ORF übrigens nie die Rede, stets nur von einer "ertragsseitigen Anpassung". Am konkretesten wird der ORF in der Aussendung zur Stiftungsratssitzung: "Ertragsseitig werden die Programmentgelte per 1.6.2008 um 9,4 % angepasst, das sind Euro 1,30 pro Teilnehmer und Monat." (Auch diese Anpassung ist …

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Themen: Rundfunk , Bunt , Ernsthaftigkeit
Rechtsgebiet: Rundfunkrecht

Erschienen 22. Januar 2008 auf http://blog.lehofer.at.

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