Erstmalige Sexualstraftaten erfodern bei älteren Ersttätern die Erörterung einer erheblich verminder

Mit Urteil von 13.10.2005 – 5 StR 347/05 – NStZ-RR 2006, 38, hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof die Verurteilung eines bei Tatbeginn 63jährigen Mannes im Strafmaß aufgehoben, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 38 Fällen , davon 12 mal tateinheitlich mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden war. Zu Unrecht habe die Strafkammer, so der BGH, im angefochtenen Urteil ohne jede Erörterung die Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit zugrunde gelegt. Es sei ständige BGH-Rechtsprechung, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern sei. Die Kammer habe zur gesundheitlichen Situation des Angeklagten (lediglich) angeführt, dass dieser seit etwa 1987 an Depressionen leide und mit Medikamenten behandelt werde. Der neue Tatrichter wird nach Auffassung des BGH zu bedenken haben, ob er zur Beurteilung der Frage einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit einen Sachverständigen mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet des Altersabbaus in Anspruch nehme. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Sexualstraftaten

Erschienen 6. Februar 2006 auf http://www.strafblog.de.

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Kommentare zu "Erstmalige Sexualstraftaten erfodern bei älteren Ersttätern die Erörterung einer erheblich verminder":

13. März 2008 von Hadmut Stübner — Ich verstehe das nicht, auch wenn man unter Depressionen leidet und Medikamente nimmt, weiss man doch, das sexueller Missbrauch strafbar ist. Nur weil der betreffende Angeklagte psyhische Veränderungen anzeigt, wird Rücksicht auf den Täter genommen und was ist mit den Opfern? Die nun ein lebenlang unter diesem Missbrauch leiden. Hier wird Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht gemacht. So meine Meinung. Haben diese Täter überhaupt noch Respekt vor dem Leben? Haben die Täter vergessen was in der Bibel steht? Das man seinen Nächsten lieben soll wie sich selbst. Das heisst, wer sich selbst liebt, der schadet auch keinen andern. Niemand verletzt sich selber. Jeder vernunftbegabte Mensch sollte dem Beispiel Jesu folgen und seinen Ratschlägen.

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