Erstes Urteil zu Kundenkarten
am 17.03.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg
Ein erstes Urteil versucht der Weitergabe von persönlichen Daten bei sogenannten Kundenkarten Einhalt zu gebieten. Nachdem die Verbraucherzentralen Klage gegen einen Kartenaussteller eingereicht hatten, entschied nun das Landgericht München, dass die Praxis der Datenweitergabe als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher zu werten ist.
LG München, Urt. v. 01.02.2001 (Az: 12 O 13009/00)
Leitsätze der Entscheidung:
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim sog. Pay-Back-System (Rabattierungssystem bei Einkäufen), wonach der Kunde sich damit einverstanden erklärt, zusätzliche Informationen und Angebote von den dem System angeschlossenen Unternehmen zu erhalten, ist - ungeachtet einer bestehenden Möglichkeit des Ausschlusses oder Widerrufs des Einverständnisses - wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden (§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG) unwirksam, da durch die Klausel auch die Möglichkeit zu Telefonwerbung eröffnet wird, die nach der Rechtsprechung des BGH nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen oder konkludenten Einverständnisses zulässig ist, das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber nicht rechtswirksam erklärt werden kann.
2. Eine Datenschutzklausel, durch die der …
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