Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe

Wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird.

Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht.

In dem Verfahren hatte ein anonymer Nutzer in mehreren Foren diverse geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) aufgestellt. Hierbei handelte es sich um wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, die zugleich irreführend i.S.d. Wettbewerbsrecht waren.

Diese Behauptungen wurden durch einen ehemaligen Vertragspartner der Antragstellerin, der nach Vertragsbeendigung in derselben Branche tätig war, von seinen beiden Twitter-Accounts verlinkt. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass diese Behauptungen und Äußerungen falsch waren. Dennoch setzte er die Links zu den Beiträgen mit dem Hinweis, dass diese Informationen „sehr interessant“ seien.

Das Gericht folgte hier der Argumentation der Antragstellerin und bejahte eine Verantwortung, da sich die Äußerungen durch die Verlinkung zu eigen gemacht hat und somit genauso wie der ursprüngliche Autor haftet.

In seiner einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht dem Antragsgegner, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Beschluss vom …

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Themen: Haftung , Urteil , Frankfurt , Landgericht , Landgericht Frankfurt , Twitter , Tweet
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 21. April 2010 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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