Erster IStGH-Prozess: Kongo-Milizenchef Lubanga plädiert auf unschuldig

Im ersten Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat der frühere Milizenchef im Kongo Thomas Lubanga am ersten Prozesstag den Vorwurf von Kriegsverbrechen zurückgewiesen und sich auch nicht dazu bekannt, Kinder als Soldaten eingesetzt zu haben.

Vorwurf: Ausbildung und Einsatz von Kindersoldaten

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen vor, 2002 und 2003 in der wegen ihrer Rohstoffe umkämpften Provinz Ituri im Nordosten des Kongo Hunderte Kinder unter 15 Jahren zum Morden gedrillt und für Massaker an Dorfbewohnern eingesetzt zu haben. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo will dafür eine Strafe von bis zu 30 Jahren Haft verlangen. Im Ituri-Konflikt wurden nach UN-Schätzungen zwischen 1999 und 2003 mehr als 60.000 Menschen getötet, Hunderttausende wurden von rivalisierenden Milizen in die Flucht getrieben.

Art. 8 Abs. 2 b) xxvi) IStGH-Statut erfasst die Zwangsverpflichtung oder Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren in Streitkräfte oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten während internationaler bewaffneter Konflikte.

Prozess soll mehrere Monate dauern

Lubanga soll in dem auf mehrere Monate angelegten Prozess mit den Aussagen von mehr als 30 Zeugen konfrontiert werden - unter ihnen ehemalige Kindersoldaten. Zudem wird der vor drei Richtern geführte Prozess von Anwälten von mehr als 90 Opfern aktiv begleitet. Menschenrechtler in aller Welt begrüßten die Eröffnung des ersten Prozesses vor dem «Weltstrafgericht», das vor knapp sieben Jahren mit dem Inkrafttreten seines Gründungsstatuts aus der Taufe gehoben wurde, als wichtiges Signal.

IStGH soll die Bestrafung schwerer Kriegsverbrechen sicherstellen

Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Gericht ist nur dann zuständig, wenn eine Bestrafung der Täter auf nationaler Ebene nicht möglich ist. Initiiert wurde der Gerichtshof von den Vereinten Nationen initiiert; seiner Errichtung liegt das «Statut von Rom» zugrunde. Beschlossen wurde es bei einer internationalen Konferenz am 17.07.1998. Die eigentliche Geburtsstunde des «Weltstrafgerichts» war der 01.07.2002. An diesem Tag trat das Rom-Statut in Kraft, nachdem eine ausreichende Anzahl von Staaten es ratifizi…

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Themen: Kindersoldaten , Rohstoffe , Materielles Strafrecht , Den Haag , Massaker , Konflikt , Kriegsverbrechen , Internationaler Strafgerichtshof , Istgh , Thomas Lubanga
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 30. Januar 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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