Storify, paper.li und das Urheberrecht
kriegs-recht.de | 5. Oktober 2011 — Bernd Oswald, früher unter anderem Ressortleiter Nachrichten/Aktuelles bei der Süddeutschen Zeitung und heute Berater für cro…
Dass Torsten Kutschke, Chefredakteur der juristischen Fachzeitschrift “Kommunikation & Recht” (kurz K&R), ein Näschen für aktuelle Themen und das öffentliche Interesse an diesen hat, habe ich ja schon früher geäußert. Jetzt hat Kutschke dafür wieder einen Beleg geliefert: Als (meines Wissens nach) erste juristische Fachpublikation veröffentlicht die die K&R in der kommenden Ausgabe einen ausführlichen Beitrag zur (Un)Rechtmäßigkeit des Staatstrojaners – Autor ist Oberregierungsrat Dr. Frank Braun.
Damit jedoch noch nicht genug: Der Beitrag steht auf den Seiten der K&R bereits vor Veröffentlichtung der Printausgabe zum Download als PDF bereit – und das auch noch kostenlos.
Brauns Kernthesen:
Die Nutzung von Staatstrojanern für eine Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ist unzulässig, da hierfür (derzeit) keine Rechtsgrundlage besteht. Die Nutzung des vom CCC untersuchten Staatstrojaners ist datenschutzrechtlich unzulässig. Grundsätzlich gilt zudem: Staatstrojaner dürfen auch dann nicht verwendet werden, wenn grundrechtsschonendere Möglichkeiten zur TK-Überwachung bestehen. Obwohl derzeit keine Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ besteht, ist es grundsätzlich möglich, eine solche zu schaffen. Eine Überwachungssoftware dürfte, um rechtskonform eingesetzt werden zu können, nur die Überwachung laufender Telekommunikationsvorgänge ermöglichen – ob dies möglich ist, bezweifelt Braun. Zudem fordert Braun die Überprüfung einer eventuellen Überwachungssoftware durch eine unabhängige Stelle. Und schließlich fordert Braun, dass zunächst eine – rechtskonforme – Überwachungssoftware geschaffen werden soll, und erst dann die entsprechende Eingriffsbefugnis.Der vollständige Beitrag “0zapftis – (Un)Zulässigkeit von “Staatstrojanern”" von Dr. Frank Braun ist hier als PDF abrufbar.
Tweet Ähnliche Beiträge auf www.kriegs-recht.de: Folien zum Workshop „Urheberrecht und Web 2.0“ auf der stART 09 Rivva Recht – Memetr… » Vollständiger ArtikelErschienen 18. Oktober 2011 auf http://www.kriegs-recht.de.
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