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Ersteigertes WM-Ticket muss umgeschrieben werden

am 20.04.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verkündete heute seine Entscheidung in einem Streit um den Weiterverkauf von Tickets für die Fußball-Weltmeisterschaft. Danach müssen die von einem Fan bei eBay ersteigerten WM-Tickets vom Organisationskomitee der Fußball-WM umgeschrieben werden.
Der Karten-Kauf des Anhängers habe vor der Ankündigung und Einrichtung des offiziellen Ticket-Portals stattgefunden, begründete Richter Jens Rüger sein Urteil. Zudem sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich festgeschrieben, dass Karten nicht zu einem teureren Preis verkauft werden dürften. Allerdings bedeute die von ihm gefällte, erstinstanzliche Entscheidung nicht, „dass der DFB generell der Übertragung von Tickets, die über Auktionen oder sonstige Weise erworben wurden, zustimmen muss“. Das Urteil habe nur für …

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