Erste Ergebnisse zur Erbschaftsteuerreform

Die große Koalition will bis Anfang Oktober die Details der geplanten Erbschaftsteuerreform ausarbeiten. Normale Vermögen bleiben erbschaftssteuerfrei, Unternehmensübergänge sollen steuerlich entlastet werden. Erben von Großvermögen dürten zu den Verlierern zählen.

Dies sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in Berlin nach dem ersten Treffen einer Arbeitsgruppe, die er zusammen mit dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) leitet. Steinbrück und Koch versicherten, dass „normale Vermögen“ wie etwa Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen weiterhin steuerlich freigestellt werden sollen. Niemand beabsichtige, solche Vermögen stärker zu belasten, sagte Steinbrück.

Steinbrück und auch Koch bekräftigten, dass das gegenwärtige Steueraufkommen von jährlich ru…

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Themen: Berlin , Cdu , Bundesverfassungsgericht , Reform , Spd , Erbschaftsteuer , Immobilien , Roland Koch

Erschienen 7. Juli 2007 auf http://www.erbrechtsblog.de.

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