Erste Eindrücke des “Quick Freeze” Diskussionsentwurfs des BMJ

Wie wir es von den Qualitätsjournalisten der WELT und anderen “gewöhnlich gut informierten Kreisen” gewohnt sind, finden Diskussionspapiere vor allem dann ihren vorzeitigen Weg in die Öffentlichkeit, wenn es den politischen Interessen zumindest einem der Beteiligten nützt. Wer sich welchen politischen Nutzen von einem Artikel wie “Die Justizministerin schockfrostet die Union” verspricht, möge jeder dabei für sich selbst beurteilen… Tatsache aber ist, dass es jetzt aus dem Hause der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), an der sich laut WELT “schon einige Kollegen die Zähne ausgebissen” hätten, endlich den lang angekündigten Diskussionsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gibt, einschließlich einer Konkretisierung ihrer Ideen zu “Quick-Freeze”. Dieser wird nunmehr mit dem Bundesministerium des Inneren “abgestimmt” werden, bevor er als Regierungsentwurf vielleicht auch einmal offiziell das Licht der Öffentlichkeit und des Parlaments erblickt und den Betroffenen dann vielleicht auch noch einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Da mich der naiven Begeisterung für Quick-Freeze noch nie zu begeistern vermochte, sondern in Ansehung des Eckpunktepapiers und der Anhörung des Justizministeriums darin eher einen “Wolf im Schafspelz” befürchte, bin ich nun doch auf den ersten Blick positiv vom vorliegenden Diskussionsentwurf angetan. Dies allerdings noch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ich zum ordentlichen analysieren und prüfen aller Änderungsvorschläge leider schlicht noch nicht die Zeit gefunden habe. Die kurze Übergangsfrist von zwei Monaten und das Fehler einer Vorschrift, die solche Betreiber ausnimmt, die sich gar nicht an Kundenkreise richten, die kriminalistisch von Interesse sind, ärgert mich aber zumindest spontan.

Dennoch: Als rechtlicher Praktiker verlasse ich mich aufgrund vielfacher schlechter Erfahrung – anders als manche Abgeordnete und Kommentatoren – nicht gerne auf die angeblichen Erläuterungen und rechtlichen Behauptungen der Begründung zu Gesetzentwürfen, wenn es um die Abschätzung der tatsächlichen Wirkung von neuen Bestimmungen geht. Ich will daher versuchen, über Pfingsten eine erste tiefergehende Analyse nachzuholen, um vielleicht noch etwas mehr dazu zu veröffentlichen.

Dem Interessierten und kundigen Leser und insbesondere den Kollegen aber möchte ich als Feiertagslektüre jedenfalls nicht den Text mit den wesentlichen Änderungen vorenthalten, den ich daher nachfolgend dokumentiere.

Bundesministeriums der Justiz

Diskussionsentwurf – Stand 7.6.2011 - für ein

Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel … des Gesetzes vom…

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Themen: Vorratsdatenspeicherung , Fdp , Positiv , Sabine , Vds , Netzpolitik , Quick Freeze , Diskussionsentwurf , Leutheusser-schnarrenberger

Erschienen 10. Juni 2011 auf http://www.moenikes.de/ITC.

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