Callboy-Prozess: keine Beleidigungen
LawBlog | 21. Juni 2006 — Ein erster Bericht über die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht zwischen Callboy Torsten und einem Blogger. Torstens An…
Das tourblog berichtet als einer der ersten von der Verhandlung CT vs. mybigmouth.net beim AG Berlin-Hohenschönhausen.
Die Klage hat, oh Wunder, dem Richter nach keine Aussicht auf Erfolg. Allerdings einigt man sich auf einen Vergleich, dass MyBigMouth sich verpflichtet bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 500,00€ pro Fall, Beleidigungen in Zukunft zu unterlassen und Kommentare kritisch durchzusehen. Das Verfahren wird danach geschlossen. Prozesskosten werden geteilt.
Torsten ist anscheinend nicht nur Hobbyanwalt, sondern kennt sich auch bestens im Prozessrecht aus.
Auch versucht er, mitschreibende Leute an der Mitschrift zu hindern (”Im Gerichtssaal darf man nicht mitschreiben.”), aber der Richter macht Torsten klar, daß das hier der Saal des Gerichts sei und mithin der Richter bestimme, was hier passiere.
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