Erstaunliche Ansichten eines Kölner Amtsrichters…
am 18.11.2006 von http://www.mephistoblawg.de
…verbreitet die “PC-PRAXIS” heute:
“Einmal ist keinmal: Geht aus einer E-Mail eindeutig hervor, dass es sich dabei um eine einmalige Info-Sendung handelt, ist es nicht rechtens, den Absender gleich auf Schadensersatz wegen des Zuschickens unerwünschter Werbepost zu verklagen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden (Az. 118 C 142/06). […]. Dem Empfänger ist nach Ansicht des Kölner Amtsrichters bei den technischen Möglichkeiten des Internets vielmehr zuzumuten gewesen, zunächst selbst per Antwort-Mail um die zukünftige Unterlassung zu bitten.”
Getretner Quark wird breit, nicht stark. Wußte schon Goethe. Gut, ich habe nur die Meldung gelesen, nicht das Urteil selbst. Das birgt natürliche Übertragungsrisiken, denn der PC-Redakteur muß schließlich richtig verstanden haben, was der Kölner Amtsrichter da von sich gegeben hat.
Was aber den eigentlichen Anlaß bietet, diesem Unfug hier Raum zu geben, ist ein anderer Umstand: Er wird auch noch durch einen offenbar äußerst fachkundigen Kollegen “geadelt”, der sich nicht nur im Artikel der “PC PRAXIS” sondern in einem weitgehend gleichlautenden Beitrag in der lokalen Wochenzeitung “MARL Aktuell“ dazu so äußert:
“Auch im Internet sollte man tunlichst nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, betont Rechtsanwalt Peter Muth von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Offensichtlich besteht dann keine Wiederholungsgefahr, wenn der Versender einer zwar unverlangt zugesandten Werbe-Mail wie in diesem Fall umgehend eine Unterlassungserklärung abgibt.
“Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts war damit weder erforderlich noch angemessen”, sagt der im Internet-Recht erfahrene Anwalt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).”
Da staunt der Laie - und der Fachmann wundert sich…
Auf das “Geschmäckle” des hier praktizierten Geschäftsmodell …
Info-Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei
Handakte WebLAWg / Grundsätzlich liegt in einer unverlangt eingesandten Werbe-E-Mail ein unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers (hier: am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Gibt der Versender einer Werbe-E-Mail sofort eine strafbe…
Wie soll ich das verstehen?
Advocatus Ravioli / Zu meinen Lieblingsthemen gehört die Erwartungshaltung, daß Anwälte (aber auch nur die) im Zweifel mal kostenlos tätig werden. Aus einer Email an mich: “Ok… Alles klar… Auf den Seiten war ich zwar auch schon, aber trotzdem Danke…
Technik(er), die begeistert(n)
IT-Blawg / Hotline: “Haben Sie heute schon am PC gearbeitet?” Mitarbeiterin: “Ja.” Hotline: “Sind Sie sicher, dass Sie sich eingeloggt haben?” Mitarbeiterin: “Ja-heute Morgen ging der ASP Zugang noch. Dann wurde ich get…
Wir sind eine Behörde
LawBlog / Der Anrufer stellt sich als Mitarbeiter eines Jugendamtes vor. Seine Behörde sei jetzt Beistand der nichtehelichen Tochter eines Mandanten. “Im Familienrecht vertrete ich Herrn T. nicht.” “Ich will ja auch nur seine Adresse wissen.…
Starker Tobak
Rechtsanwalt News / Aus einer Klageschrift der Gegenseite: “…. sind die Ausführungen der Gegenseite offensichtlich falsch und beruhen offenbar auf einer Verkennung der einfachen Rechtslage.” “Insbesondere ist kaum nachvollziehbar…̶…
Sprachlos
Heimspiel / 16:25 Uhr. Das Telefon klingelt. “Unbekannter Anrufer”. “Schwartmann?” “Ja guten Tag … wir sind von der Firma Media**** und führen eine Umfrage durch.” “Aha.” “Ja, wir haben hier 3 Fragen,…
