Erst Vergleich geschlossen, dann doch geklagt

Der Streit über die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken schwelt schon seit vielen Jahren. Jetzt hat ein Mann aus Lengfurt vor dem Würzburger Verwaltungsgericht versucht, den ungeliebten Zaun seines Nachbarn loszuwerden. Das Gericht sollte das Landratsamt Main-Spessart dazu verpflichten, eine baurechtliche Beseitigungsanordnung zu erlassen. Die Klage wurde abgewiesen.

Gebaut haben die beiden verfeindeten Nachbarn in einem Lengfurter Ortsteil schon Ende der siebziger Jahre. Der streitgegenständliche Holzlamellenzaun, 1,40 Meter hoch und zusätzlich auf einer heute 90 Zentimeter hohen Stützmauer errichtet, war schon im Jahr 1999 Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Gemündener Amtsgericht. Der Zivilprozess endete mit einem Vergleich, der Zaun durfte an der gemeinsamen Grundstücksgrenze stehen bleiben.

Daran fühlt sich der Kläger offenbar inzwischen nicht mehr gebunden: Er forderte das Landratsamt auf, sich um den seiner Meinung nach hässlichen und viel zu hohen Zaun zu kümmern und eine Beseitigungsanordnung zu erlassen. Die Behörde forschte nach, erfuhr von dem gerichtlichen Vergleich und ließ den Zaun stehen. Es sei zu aufwändig, die Geländeverhältnisse zum Zeitpunkt der Errichtung des Zaunes heute noch festzustellen, teilte man dem Kläger mit.

Die damalige Geländehöhe war auch der Hauptstreitpunkt im Prozess vor dem Verwaltungsgericht. Der Zaun-Erbauer behauptet, die Einfriedung habe bei Errichtung eine Höhe von 1,50 Meter über dem Erdboden gehabt. Er nannte auch den Grund für den Zaunbau: „Wir sind seit Jahren mit unserem Nachbarn zerstritten und fühlen uns durch ihn belästigt.“ Die aktuelle Zaun-Höhe von bis zu 2,30 Metern sei dadurch entstanden, dass der Kläger auf seinem Grundstück massive Abgrabungen vorgenommen habe.

Das wiederum bestritt der Kläger vehement und versuchte, sein Vorbringen durch die Vorlage zahlreicher Fotos zu beweisen: „…

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Erschienen 26. August 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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