Kosten der Nachbehandlung müssen bereits entstanden sein!
LEX MEDICORUM | 17. März 2010 — Behauptet ein Patient einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es ihm meist um Schadensersatz und Schmerzensgeld etc. Doch welch…
Dies kommt einem in den Sinn, liest man als eine der ersten Reaktionen auf das auf den Weg gebrachte Infektionsschutzgesetz zB diejenige der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gestern. Zugegeben – der Post-Titel ist etwas überspitzt formuliert, allerdings eher aus diesem Grund: Denn beim Thema Infektionsschutzgesetz geht es – zumindest nicht allein und nur – um’s Händewaschen im Krankenhaus. Sondern um einen ganz grundsätzlichen Standard und geschuldete Voraussetzung jener Einrichtungen, die ob in öffentlicher Hand oder in privatisierten Trägerschaften, die Aufgabe zu erfüllen haben, Patienten zu behandeln und vor weiteren Krankheiten dabei selbstverständlich zu schützen. Patienten gehen in Kliniken, wenn es unumgänglich notwendig zur Behandlung ist, um Heilung oder mindestens eine Besserung eines diagnostizierten Gesundheitszustandes respektive Krankheitsbildes ist und sind dabei darauf angewiesen, was Krankenhäuser strukturell, medizinisch, personell und organisatorisch zu gewährleisten haben. Dieser Zweck ist – wenn auch nicht als Erfolg und damit nicht als Werkvertrag, so doch als Dienstleistung – geschuldet und wird üblicherweise mit den Leistungen der gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen vergütet, sowie durch einige weitere Budgets. Was der Kunde Patient dafür erwarten darf? Lege artes behandelt zu werden und – nihil nocere !? – während dieser Zeit nicht geschädigt zu werden. Man sollte – so Otto Normalverbraucher und Lizchen Müller – meinen, dazu gehöre auch vor Infektionen und Erregern geschützt zu bleiben und werden, die ihn nicht einmal durch seine eigene „mitgebrachte“ Erkrankung, sondern ausschliesslich durch ihr Vorhandensein im Krankenhaus dort erreichen. Gegen diese ausreichend Vorsorge zu treffen ist eine der hauseigenen Aufgaben eines Krankenhauses. Was würde man wohl dem Betreiber eines Restaurants seitens der Konzessionsbehörden oder seiner Gäste antworten, würde dieser sich nach einer oder bereits wiederholt bei ihm aufgetretenen Salmonellen – oder anderen Infektion (und wir bemühen nun nicht einmal aktuelle EHEC-Themen) hinstellen und folgendes sagen:
„Infektionen ? Erkrankung ? Prävention? Klar – finde ich auch gut. Aber ….hmmm …isch hab da zwei Probleme, wenn ich meine Gäste davor schützen soll, die zu mir als Gäste zum Essen kommen: Also eeeeerstens kann ich das, was dazu nötig ist, um dagegen Schutzmassnahmen zu treffen, bitte nicht in einer so kurzen Zeit von 5 Jahren schaffen, nä!? Und dann geht das auch kei-nes-falls mit dem Einkommen, das ich von den Gästen erwirtschafte. Also wenn ich hier selbst und mein Personal und die Küche und Sanitärräume usw so bewirtschaften soll, dass da auch keine Salmonellen Gästen schaden können, dann geht das keinesfalls ohne dass ich dafür noch Geld vom Staat kriege, nä!?“
Lassen Sie uns raten ? Er könnte sich kaum so schnell umdrehen und seine Türe zum Gastraum sch…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. Juni 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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