“Beeindruckender Blickkontakt” einer Kundin kostet Banker fast den Job
Kanzlei Blaufelder | 23. Januar 2012 — Will ein Bankangestellter nach „beeindruckendem Blickkontakt“ mit einer Kundin anbandeln, darf er sich nicht über die gespeic…
Ein Bankangestellter erhielt eine Änderungskündigung, weil er die Bankdaten einer Kundin für private Zwecke benutzt hatte, nämlich um an sie heran zu kommen. Am Ende – nach dem Motto „Pech in der Liebe, Glück im Spiel“ – hat er die Dame zwar nicht bekommen, aber wenigstens war die Kündigung unwirksam. Doch hier die ganze Geschichte:
Der Mitarbeiter einer Bank hatte die Dame seines Herzens an einer Tankstelle beobachtet und über den Tankwart ihren Namen herausbekommen. Zu seiner Überraschung stellte er fest, dass die Frau eine Kundin seiner Arbeitgeberin war. Er besorgte sich aus den Bankunterlagen ihre Handynummer und schrieb ihr eine SMS mit folgendem Inhalt: “Dieser Blickkontakt hat mich beeindruckt. Sie besitzen eine große Ausstrahlung. Vielleicht ging es Ihnen ja wie mir gestern Morgen. Handy-Nr…”
Die Frau zeigte sich leider wenig begeistert und empfand die Kontaktaufnahme als ungehörige Anmache – zumal der Mitarbeiter sie eine Woche später in der Bank erneut ansprach, als sie dort einen Termin hatte. Sie beschwerte sich beim Vorstand. Daraufhin versetzte die Bank den Mitarbeiter wegen missbräuchlicher Verwendung von Daten und rufschädigendem Verhalten mit einer Änderungskündigung auf eine um 300 Euro schlechter bezahlte Stelle.
Der verliebte Mitarbeiter nahm das Angebot unter Vorbehalt an und erhob Klage. Sowohl das Arb…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Januar 2012 auf http://blog.betriebsrat.de.
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