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Erst feuern, dann fragen

am 30.01.2007 von Handakte WebLAWg

Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, wissen selbst Anwälte erst nach einem Prozess. Deswegen wird munter vor den Arbeitsgerichten geklagt - …

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Erst pusten - dann fahren

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / SWM - Idstein.   Keith Emerich aus Lebanon in Pennsylvania muß zukünftig erst in ein an seinem Auto auf seine Kosten zu befestigendes Alkohlmeßgerät blasen, wenn er mit dem Auto fahren will. Dazu verurteilte ihn ei

Erst schießen, dann fragen

Juristisches und Sonstiges / So titelt der Kurier über neue Gesetze in South Dakota und Indiana, die es Bürgern, die sich bedroht fühlen, ausdrücklich erlauben tödliche Waffengewalt anzuwenden. Dabei geht es offenbar nicht um Notwehrsituationen, wie sie ein Mitteleuropäer

BAG: Zur Rechtzeitigkeit der Geltendmachung von Gründen der Unwirksamkeit einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess – Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 314/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Ein Arbeitnehmer kann sich bei rechtzeitig (innerhalb von drei Wochen, § 4 KSchG) erhobener Kündigungsschutzklage nach § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auch auf andere, bisher nicht geltend gemachte Gründe für

Altersdiskriminierung junger Menschen ?

Handakte WebLAWg / Eine 29jährige Arbeitnehmerin war seit Juni 1996 beschäftigt. Wegen Betriebsstilllegung kündigte der Arbeitgeber im Dezember 2006 das Arbeitsverhältnis zu Ende Januar 2007. Die Arbeitnehmerin hat gegen die Kündigung geklagt und geltend gemacht,

Kündigung: Leiharbeitnehmer zuerst

JuracityBlog / das ist wohl herrschende Meinung unter den Arbeitsgerichten, auch wenn das Bundesarbeitsgericht sich dazu bisher nicht festgelegt hat. Das Landesarbeitsgericht Hamm allerdings hat es bereits mehrfach und ganz deutlich gesagt: Arbeitnehmer aus der Sta

Abmahnung oder Kündigung. Entweder oder.

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Wie die Zeit vergeht

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Muss man seinen Chef grüßen?

ElbeBlawg / Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 9 Ä7Ü Sa 657/05) auseinandersetzen und entschied: Die Verweigerung eines Grußes stellt keine grobe Beleidigung dar, die das (eine Kündigung, Anm. d. Red.) recht

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