Erschwerniszuschlag richtet sich nach Ausschreibungsunterlagen

OLG Köln vom 14.01.2003, Az. 22 U 128/02 Ein Bauunternehmen wurde nach einer Ausschreibung nach der VOB von einem Auftraggeber mit der Ausführung von Straßenarbeiten an einer Brücke beauftragt. Im Laufe der Arbeiten stellte sich heraus, dass die Beschaffenheit des Straßenuntergrunds nicht der in Vereinbarung vorausgesetzte ...

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Erschienen 19. März 2005 auf http://www.heinicke.com.

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