Kosten für einen Bebauungsplan
Rechtslupe | 5. Mai 2011 — Eine Kommune kann von einem Bürger die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht verlangen, auch wenn zwischen dies…
Städtebauliche Erschließungsverträge sind bei vielen Gemeinde das Mittel der Wahl, wenn es um die Ausweisung neuer Baugebiete geht. Dass solche Verträge durchaus auch Wirksamkeitsrisiken zulasten der Gemeinde bergen können, zeigen exemplarisch zwei Verahren un einem solchen von der Stadt Pattensen geschlossenen städtebaulichen Vertrag:
Das Verwaltungsgericht Hannover gab jetzt in zwei Verfahren den Klagen eines Erschließungsträgers Recht, der mit der Stadt Pattensen im Jahre 2006 einen städtebaulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag über die Entwicklung der Siedlungsmaßnahme “Pattensen Mitte-Nord”, einem Baugebiet mit mehr als 400 Wohngrundstücken, geschlossen hat.
In dem städtebaulichen Vertrag hat sich der Erschließungsträger zur Zahlung sogenannter Folgekosten für Infrastruktureinrichtungen in Höhe von ca. 2 Mio. Euro verpflichtet. Das Gericht verurteilte die Stadt Pattensen dazu, dem Erschließungsträger bereits geleistete Folgekosten von mehr als 600.000 Euro zurückzuzahlen. Außerdem muss sie auf Notaranderkonten für Folgekosten hinterlegte Beträge von mehr als 300.000 Euro zur Auszahlung freigeben. Die Rückzahlung steht dem Erschließungsträger aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zu. Das Gericht sieht den städtebaulichen Vertrag als nichtig an, weil es für die Folgekostenvereinbarung kein vom Rat der Stadt Pattensen gebilligtes Konzept gab. Insbesondere konnte die Stadt Pattensen nicht belegen, dass die im Vertrag genannten Kosten für die Erweiterung von Kindergarten und Grundschule schon bei Vertragsschluss in die Überlegungen einbezogene Folge des Baugebiets waren. Das Gericht sah keine rechtliche Möglichkeit für eine Anpassung des Vertrages, weil hinter den vereinbarten Folgekosten lediglich ein geschätzter Pauschalbetrag stand, der keinen Bezug zu konkret durch das Baugebiet erforderlich werdende Infrastrukturmaßnahmen hatte.
Außerdem gab das Verwaltungsgericht Hannover einer weiteren Klage des Erschließungsträgers statt, in der um …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. September 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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