OVG Rheinland Pfalz:Hunde müssen angeleint werden
Rechtblog | 8. Oktober 2006 — Hunde müssen in der Verbandsgemeinde Trier-Land innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Dies entschied das Oberverwaltun…
Für erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen können von den Gemeinden regelmäßig einmalige Anliegerbeiträge erhoben werden, während die spätere Unterhaltung der Anlage auf Kosten der Gemeinde erfolgt bzw. nur über den (Ab-)Wasserpreis umgelegt werden kann.
Wie trotzdem auch die Erneuerung einer bestehenden Wasser- und Abwasserversorgung über einen einmaligen Anliegerbeitrag auf die Bürger umgelegt werden kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz. Denn nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde Manderscheid einen Anlieger der Gartenstraße in Großlittgen rechtmäßig zu einmaligen Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Wasser- und Abwasserleitungen herangezogen, obwohl bereits seit fast 50 Jahren Wasser- und Abwasserleitungen bestanden.
Der Kläger des jetzt vom OVG Koblenz entschiedenen Rechtsstreits ist Eigentümer eines bebauten Grundstücks, das an die Gartenstraße in Großlittgen angrenzt. Im Jahre 1959 wurde in einem Teil der Gartenstraße eine Wasserleitung verlegt. Bei der Verabschiedung einer bis in das Jahr 2000 reichenden Neukonzeption des gemeindlichen Wasserversorgungsnetzes beschloss die Gemeinde im Jahre 1973 den Austausch der vorhandenen Leitungen gegen solche mit größerem Durchmesser. Außerdem sollte die Wasserversorgung auf einen neuen Hochbehälter umgestellt werden. Nach Abschluss dieser und anderer Maßnahmen im Jahre 2007 erhob die Verbandsgemeinde Manderscheid einmalige Wasserversorgungsbeiträge.
Das von dem Anlieger angerufene Verwaltungsgericht hob den Beitragsbescheid der Verbandsgemeinde Manderscheid auf. Die hiergegen eingelegte Berufung der Verbandsgemeinde hatte nun jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Erfolg.
Bei den im Jahr 2007 mit der Verlegung der Wasserleitung in der Gartenstraße abgeschlo…
» Vollständiger ArtikelErschienen 10. März 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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