Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann (Urteil vom 14. April 2009 – VIII ZR 145/09).

Die Klägerin kaufte im April 2005 als Verbraucherin von der beklagten Fahrzeughändlerin einen gebrauchten PKW Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der PKW war bei Übergabe an die Klägerin – für die Beklagte erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin im Oktober 2005 vom Kaufvertrag zurücktrat. Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin vom Februar 2007 wurde die Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Die Klägerin nutzte den PKW nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs für 168 Tage nicht. Sie verlangt von der Beklagten Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €.

Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben, den ersatzfähigen Zeitraum jedoch auf 60 Tage begrenzt. Das Kammergericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten hat es das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte im Wesentlichen Erfolg.

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag wegen eines Mangels am Kraftfahrzeug diesem Schadensersatzansprüche wegen eines mangelbedingten Nutzungsausfalls nicht abschneidet (§ 325 BGB; vgl. Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 16/07). Vielmehr kann der Käufer, falls der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat, Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er das von ihm erworbene Fahrzeug allein wegen des Mangels nicht nutzen kann, auch dann verlangen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Allerdings ist der Käufer im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.

Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, weil u. a. noch zu klären ist, ob die Käuferin bei der 168 Tage dauernden Ersatzbeschaffung ihrer Schadensminderungspflicht genügt hat oder ob sie insoweit ein Mitverschulden trifft.

Text: Pressemitteilung des BGH vom 14.4.2010

Bewertung

Relevante Rechtsnormen: §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB (Anspruchsgrundlag…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Berlin , Urteile , Sachmangel , Bgh , Schadensersatz , Kaufvertrag , Rücktritt , Landgericht , Honda , Nutzungsausfallschaden

Erschienen 15. April 2010 auf http://www.examensrelevant.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH (VIII ZR 145/09) Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Recht für Verbraucher | 15. April 2010 — Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag Der Bundesgerichtshof (BGH)…

Bundesgerichtshof: Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

fachanwaltsliste.de | 15. April 2010 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch…

Bundesgerichtshof: Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

fachanwaltsliste.de | 15. April 2010 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch…

Nutzungsausfall auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Schlosser Aktuell | 16. Juli 2010 — Ein Käufer hat trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens, wenn er ein g…

Rücktritt und Schadenersatz!

Schadenfixblog | 18. April 2011 — a. Sachverhalt Die Klägerin kaufte im April 2005 als Verbraucherin von der beklagten Fahrzeughändlerin einen gebrauchten PKW …

BGH – Nach Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Autokäufer Nutzungsausfall

Mit Fug und Recht | 16. April 2010 — Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Pkw Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der Pkw war bei Übergabe – für den Gebrauchtwagenh…

Nutzungsausfall beim Fahrzeugmangel

Rechtslupe | 15. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat in einem gestern verkündeten Urteil seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts …

BGH Urteil: Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Juraexamen.info | 14. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 (VIII ZR 16/07) bestätigt, dass ein Käufer trotz Rückt…

“Vorführwagen” beinhaltet keine Aussage über Fahrzeugalter

examensrelevant.de | 15. September 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden (Az.: VIII ZR 61/09), dass der Begriff “Vorführwagen” keine Aussage über das Alte…

Im Doppelpack: BGH zum Autokauf

beck-blog | 15. April 2010 — Kurzer Hinweis auf zwei BGH-Entscheidungen zum Autokauf, über die Beck-Aktuell berichtet: Zu Nutzungsausfallschaden und Rüc…

Pressemitteilung Nr. 79/10 vom 14.4.2010
Grundsatzurteil zum Nutzungsausfallschaden - jurabilis - juristisches Weblog aus Berlin

jurabilis ist ein jurististisches Weblog mit Nachrichten, Urteilen, Tipps zu Studium und Referendariat