Ersatz der Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung
am 08.01.2007 von http://verkehrundrecht.blogspot.com
Nutzt der Unfallgeschädigte - ggf. unrepariert - das noch verkehrssichere Fahrzeug weiter, ist nicht auf Totalschadens- sondern auf Reparaturkostenbasis abzurechnen (BGH v. 23.05.2006 - VI RZ 192/05).
Da das Integritätsinteresse des Geschädigten Vorrang genießt, darf es nicht dadurch gekürzt werden, daß der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird (BGH v. 29.04.2003 - VI ZR 393/02). Da der Geschädigte bei der Weiternutzung den Restwert nicht realisiert, ist dieser lediglich ein …
Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
Verkehrsrecht Blawg / Immer wieder kommt es vor, daß Haftpflichtversicherer bei fiktiver Abrechnung die sog. Verbringungskosten nicht übernehmen (wollen). Hierbei handelt es sich um solche Kosten, die anfallen, weil irgendwelche Ersatzteile lackiert werden müssen und…
HUK Coburg - Hier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört
RA J. Melchior, Wismar / Der PKW des Mandanten hat einen Totalschaden erlitten, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um ca. 21 %. Dass die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden soll, ist der HUK Coburg bereits mitgeteilt worden…
Haltefrist nach 130-%-Reparatur
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Bundesgerichtshof Urteil vom: 27.11.2007Aktenzeichen:VI ZR 56/07 Der Geschädigte kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt, Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wi…
Austauschfahrzeug
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem Unfall wird der beschädigte PKW des Unfallopfers aus den verschiedensten Gründen oftmals nicht mehr repariert, sondern der Geschädigte schafft sich ein Ersatzfahrzeug an und verkauft den Unfallwagen zum Restwert. In diesen Fällen ist o…
HUK Coburg - Hier wächst zusammen, was nicht zusammen gehört
Unfall - Blog / Der PKW des Mandanten hat einen Totalschaden erlitten, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um ca. 21 %. Dass die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden soll, ist der HUK Coburg bereits mitgeteilt worden…
Kein Restwertabzug bei Weiterbenutzung eines verunfallten Fahrzeugs
Anwalt bloggt / Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2006 in dem Verfahren VI ZR 192/05 kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom SachverstÅ
DA direkt - das Problem der fiktiven Abrechnung
Unfall - Blog / Grundsätzlich erhält der Geschädigte die fiktiven Reparaturkosten nur für den Fall, dass die Reperaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert – außer er kann nachweisen,…
