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Erregbarkeits-Test verboten

am 22.06.2006 von http://strafprozess.blogspot.com

Ein US-Berufungsgericht hat eine Überprüfung der Gefährlichkeit von Sexualstraftätern durch regelmäßige Erregbarkeits-Tests als unzulässige Untersuchung der Gedanken verboten. Dies beschränke die Freiheit des Betroffenen in erheblicher Weise.Ein verurteilter Sexualstraftäter hatte sich gegen eine richterliche Auflage gewendet, nach der bei einer regelmäßigen Prüfung ein druckempfindliches Messgerät um seinen Penis die Reaktion auf sexuell stimulierende Bilder aufzeichnen sollte.Entsprechende, vom tschechischen Psychiater Kurt Freund erfundene, Tests …

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