Erpressung - Kommt Max Buskohl ins Gefängnis?
am 25.04.2007 von http://www.strafblog.de
Laut focus-online wirft der allseits bekannte Musikproduzent Dieter Bohlen dem bei DSDS ausgeschiedenen Superstar-Kandidaten Max Buskohl “Erpressung” vor. Und das ist immerhin ein Straftatbestand, der nach § 253 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und im besonders schweren Fall, der hier besonders naheliegt, sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Kommt Max Buskohl jetzt ins Gefängnis, fragt sichder besorgte Strafjurist.
Buskohl habe versucht, einen TV-Sender und eine Schallplattenfirma zu erpressen, indem er damit drohte, nicht aufzutreten, wenn er nicht mit seiner Band spielen könne, meint Bohlen. Da liegt ein Vermögensdelikt - um ein solches handelt es sich bekannlich bei der Erpressung - auf der Hand. Denn wenn der Buskohl nicht auftritt, dann verdienen TV-Sender und Plattenfirma kein Geld mit ihm, erleiden mithin einen Vermögensschaden. Und die Band kann ohne weiteres als Bande behandelt werden, und das macht die Sache dann eben nach Absatz 4 des Erpressungsparagrafen zum besonders schweren Fall.
Besonders schwere Zeiten kommen jetzt wohl auf den Max zu, der ja hätte wissen können, dass bei DSDS ein Solokünstler und keine Bande, Verzeihung: keine Band als Superstar gesucht wird. Und der sich vor allem nicht mit dem Dieter Bohlen hätte anlegen sollen, denn der ist nicht nur Musikproduzent und - so meinen manche - Hobby-Gynäkologe, sondern auch Hobby-Strafrechtler und weiß genau, wie er mit Abtrünnigen Bewerbern umzugehen hat.
Ich plädiere für die Errichtung eines Max-Buskohl-Solidaritätsfonds, damit Geld für die sicher aufwändige Verteidigung in Sachen DSDS gegen Buskohl zusammenkommt.
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