Eröffnungsbilanz der GmbH

Bei der Eröffnungsbilanz der GmbH handelt es sich um einen Vermögensstatus auf den Zeitpunkt der Errichtung oder des Beginns der Geschäftstätigkeit. In erster Linie bezweckt die Eröffnungsbilanz die Information der Geschäftsführer bzw. der Gründungsgesellschafter über die bedungenen bzw. bereits gezahlten Einlagen. Ferner bildet die Eröffnungsbilanz die Basis für die Buchführung und die darauf aufbauende Bilanz zum Schluß des ersten Rumpf-Geschäftsjahres sowie in den folgenden Wirtschaftsjahren.

Inhalt: 1. Dokumentation Vermögens- und Kapitalverhältnisse 2. Eröffnungsbilanz und Stichtag 3. Eröffnungsbilanz und Aufstellungsfrist 4. Wertansätze in der Eröffnungsbilanz 5. Gliederung der Eröffnungsbilanz 6. Aufstellung, Unterschrift, Offenlegung 7. Kosten für Erstellung der Eröffnungsbilanz 1. Dokumentation Vermögens- und Kapitalverhältnisse

Genauso wie die Bilanz zum Ende eines Wirtschaftsjahres hat die Eröffnungsbilanz die Aufgabe der Dokumentation und Information der Geschäftsführer und Gesellschafter über die Vermögens- und Kapitalverhältnisse der GmbH zu Beginn der Geschäftstätigkeit. In der Eröffnungsbilanz wird der Umfang der Einlageansprüche der GmbH gegenüber den Gesellschaftern ausgewiesen oder bei Errichtung zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Handelsregister Art und Wert der empfangenen Einlagegegenstände. Im Falle der Einbringung eines Unternehmens in die GmbH hat die Eröffnungsbilanz auch die Funktion einer Übernahmebilanz. Dasselbe gilt auch bei Umwandlungen in eine GmbH nach Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie bei Formwechsel. Führt die GmbH die Buchwerte des übernommenen Unternehmens fort, entspricht die Eröffnungsbilanz der Schlußbilanz des übernommenen Unternehmens. Die Eröffnungsbilanz muss nicht durch eine Gewinn- und Verlustrechnung oder einen Anhang ergänzt werden, kann aber in Einzelfällen zweckmäßig sein.

2. Eröffnungsbilanz und Stichtag

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.

Der exakte Stichtag zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz der GmbH ist in der Literatur umstritten, da bei der Gründung einer GmbH unterschiedliche Phasen zu unterscheiden sind. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Eröffnungsbilanz frühestens auf den Zeitpunkt der Errichtung und spätestens auf den Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister aufzustellen ist. Streng genommen entsteht die GmbH erst mit der Eintragung ins Handelsregister, so dass auch erst zu diesem Zeitpunkt eine Eröffnungsbilanz aufzustellen wäre.

Dies erscheint jedoch nicht zweckmäßig, wenn man bedenkt, dass die GmbH…

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Themen: Gmbhg , Offenlegung , Stammkapital , Geschäftsführer , Gesellschafter , Bargründung , Bilanzierung , Bilanz , Handelsregister , Gmbh , Gründung , Buchführung , Eröffnungsbilanz , Eröffnungsbilanz Handelsregister

Erschienen 20. März 2010 auf http://blogmbh.de.

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