Münchener Terrassensturz
Rechtslupe | 29. März 2010 — Verkehrssicherungspflichten dürfen nicht überspannt werden, eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht verlangt werden. Einem K…
Ein Urteil des AG München (163 C 1932/09) bietet Argumente für die Frage der Haftung bei Betreiben eines WLAN bzw. Internetzugangs. In der Sache ging es zwar um die Haftung einer Kantine für einen ungesicherten Höhenunterschied den jemand hinabstürzte (Anmerkung: Der Höhenunterschied betrug 30cm und die Klage ging ins Leere), doch die Äußerungen des Amtsgerichts lassen sich durchaus auf andere Gefahrquellen übertragen. Aus der Pressemitteilung:
Grundsätzlich müsse zwar jeder, der eine Gefahrenquelle eröffne, alles ihm zumutbare tun, um Verletzungen anderer aufgrund dieser Gefahrenquelle zu vermeiden. Diese Verkehrssicherungspflicht dürfe aber nicht überspannt werden. Eine absolute Gefahrlosigkeit könne nicht verlangt werden. Vielmehr bestehe nur die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu vermeiden.
Das überzeugt und ist eigentlich nichts neues - in der Literatur zur Verkehrssicherung wird das seit jeher vertreten, lediglich in der Rechtsp…
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 2. Dezember 2008 — Ein Unternehmen muss die Pflicht zur Verkehrssicherung beachten. Situationen, von denen eine Gefahr ausgeht, sind abzusichern. …
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IP|Notiz | 18. März 2010 — Erstmals beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08) mit dem Thema “Tauschbörsen-Abmahnung”, insbeso…
LawBlog | 17. Februar 2008 — Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansi…
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