Eröffnung einer Gefahrenquelle: Es gibt keine absolute Gefahrlosigkeit

Ein Urteil des AG München (163 C 1932/09) bietet Argumente für die Frage der Haftung bei Betreiben eines WLAN bzw. Internetzugangs. In der Sache ging es zwar um die Haftung einer Kantine für einen ungesicherten Höhenunterschied den jemand hinabstürzte (Anmerkung: Der Höhenunterschied betrug 30cm und die Klage ging ins Leere), doch die Äußerungen des Amtsgerichts lassen sich durchaus auf andere Gefahrquellen übertragen. Aus der Pressemitteilung:

Grundsätzlich müsse zwar jeder, der eine Gefahrenquelle eröffne, alles ihm zumutbare tun, um Verletzungen anderer aufgrund dieser Gefahrenquelle zu vermeiden. Diese Verkehrssicherungspflicht dürfe aber nicht überspannt werden. Eine absolute Gefahrlosigkeit könne nicht verlangt werden. Vielmehr bestehe nur die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu vermeiden.

Das überzeugt und ist eigentlich nichts neues - in der Literatur zur Verkehrssicherung wird das seit jeher vertreten, lediglich in der Rechtsp…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteile

Erschienen 24. März 2010 auf http://www.schwarz-surfen.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Münchener Terrassensturz

Rechtslupe | 29. März 2010 — Verkehrssicherungspflichten dürfen nicht überspannt werden, eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht verlangt werden. Einem K…

Haftung von McDonalds, wenn Mitarbeiter übergewichtig werden

Juraexamen.info | 1. November 2010 — Über einen skurrilen Fall berichtet der Beck-Blog: Wie die Made im Speck hat offenbar ein McDonald´s-Mitarbeiter in Brasili…

Offene Wlan Netze: BGH entscheidet über Haftung für offene WLAN-Netze

netzrecht.org | 20. März 2010 — Der Beklagte hatte ein unverschlüsseltes, offenes WLAN Netz betrieben. Während seines Urlaubs hatte sich ein unbekannter Dritte…

Lesetipp: Breyer, Die Haftung für Mitbenutzer von Telekommunikationsanschlüssen, NJOZ 2010, 1085

Offene Netze und Recht | 19. Mai 2010 — Ganz frisch ist in der NJOZ ein Aufsatz von Patrick Breyer mit dem Titel “Die Haftung für Mitbenutzer von Telekommunikationsans…

Verantwortung Des Geschäftsführers: Verantwortung des Geschäftsführers für die Verkehrssicherung

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 2. Dezember 2008 — Ein Unternehmen muss die Pflicht zur Verkehrssicherung beachten. Situationen, von denen eine Gefahr ausgeht, sind abzusichern. …

OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider ist für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten zu denen er sei…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. Januar 2008 — 1. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Access-Provider scheitert bereits daran, dass der Access-Provider al…

LG Düsseldorf: Filesharing - Haftung für offenes WLAN

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. Oktober 2010 — LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008, Az. 12 O 229/08 § 97 Abs. 1 UrhG Das LG Düsseldorf hat in diesem Urteil klargeste…

BGH-Aktuell: Haftet der Internetanschlussinhaber für ungesichertes WLAN? Erste Tendenzen erkennbar…

IP|Notiz | 18. März 2010 — Erstmals beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08) mit dem Thema “Tauschbörsen-Abmahnung”, insbeso…

WLAN als Gefahrenquelle

LawBlog | 17. Februar 2008 — Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansi…

Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 16. Juli 2008 — Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ:…