Ernst oder einfach ein guter Freitagswitz vom Kollegen Burhoff?

Auf mache Ideen muss mal erstmal kommen. Der Kollege Burhoff berichtet hier über eine an ihn gerichtet Frage einer Kollegin. Diese bekommt nämlich die von ihr angeforderten Akten nicht mehr geschickt, sondern darf sie nur noch bei der Polizei/Bußgeldbehörde direkt einsehen und fragt nun, ob sie eine gerichtliche Entscheidung erwirken könne. Nein, es ist kein wie von RA Melchior hier geschilderter Fall, einer vermeintlich fehlenden schriftlichen Vollmacht, die die Behörde veranlasst, die Akte nicht herauszugeben. Der Grund ist wohl ausnahmsweise vollkommen nachvollziehbar. Die Kollegin hatte bei zuvor gewährten Akteneinsichten, die Bußgeldakten selbst paginiert. Ihr Grund: sie könne so besser nachvollziehen, wenn sie später nochmals Akteneinsicht nähme, was sie schon kopiert habe . Es dürfte wohl einfacher s…

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Erschienen 21. Mai 2010 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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RA J. Melchior, Wismar

Ein-, Aus-, Un- und sonstige Fälle aus dem Alltag einer Anwaltskanzlei - www.ra-melchior.de" />


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Mich erreicht heute folgende Anfrage einer Kollegin: ...In meiner Kanzlei war es bisher üblich, Bußgeldakten der Zentralen Bußgeldstelle Straubing beim


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