Erneute Prüfung

Mein Mandant hatte eine Anhörung von der ARGE erhalten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er zu Unrecht gut 1.000 Euro ALG II bezogen hätte, weil er Anfang 2006 nicht mitgeteilt hätte, dass sein Sohn damals aus der Bedarfsgemeinschaft ausgezogen sei. Ich schreibe, dass er das zeitnah telefonisch mitgeteilt hätte und, dass es dafür Zeugen gebe. Die Zwei-Jahres-Frist aus § 45 III, Satz 1 SGB X wäre auch längst abgelaufen. Nach zehn Tagen schreibt mir die ARGE, dass sie von der Forderung Abstand nehme, denn "nach erneuter Prüfung" wäre festgestellt worden, dass mein Mandant rechtzeitig die Änderung bezüglich seines Sohnes mitgeteilt habe. Warum man das nicht gesehen hat, bevor man hier die Welle macht - keine Ahnung. Mein Mandant hat allerdings Glück gehabt. Wenn die ARGE jetzt nicht irgendwo einen Vermerk in der Akte gefunden hätte, dass er die Änderung mitgeteilt hatte, hätte er dies beweisen müssen. Und ob sich der Zeuge dann nach über zwei Jahren noch an Datum und Inhalt eines Telefonats erinnert - und dass ihm das jemand glaubt - ist ein beträchtliches Risiko.

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Erschienen 14. August 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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