Erneute „Haarspalterei“ von Ex-Kanzler Schröder?

Nach der unvergessenen nunmehr rechtlich geklärten Frage, ob sich der Ex-Bundeskanzler die Haare färbt oder nicht, hat Gerhard Schröder erneut die Mühlen der Justiz bemüht. Dieses Mal trifft sein Vorgehen Oppositionsführer Guido Westerwelle, wegen dessen kritischer Äußerungen über Schröders Tätigkeit für das Konsortium zum Bau der deutsch-russischen Ostsee-Pipeline. Westerwelle erklärte gegenüber der BUNTEN diesbezüglich: „Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.“ Schröder hat hiergegen vor dem Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung erwirkt, bei einer Wiederholung der Kritik Westerwelles drohen diesem nun bis zu 250.000,00 € Ordnungsgeld. Bleibt abzuwarten, ob die Gerichte nach zu erwartendem Widerspruch durch Herrn Westerwelle in dessen Äußerung tatsächlich eine solche sehen, die geeignet ist, den Ex-Bundeskanzler in seiner Ehre zu verletzen und in der öffentlichen Meinung zu denunzieren oder ob es sich schlicht um eine von der freien Meinungsäußerung gedeckte handelt. Autor: Ass. iur. Oliver Wintz Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Justiz , Kanzler , Pipeline , Konsortium , Guido Westerwelle , Ostsee , Schr

Erschienen 23. März 2006 auf http://www.strafblog.de.

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