Erneut: Zur Abgrenzung Meinungsäußerung und Schmähkritik in Blogs - telebid.de

Der Kollege Udo Vetter berichtet über ein interessantes Urteil, welches Verfechtern der Meinungsfreiheit im Internet Hoffnung schenkt. Dass das Verfahren jetzt über zwei Jahre am Laufen ist, trübt das Ganze hingegen wieder. Der Blogger Tobias Battson stellte im Oktober 2005 bezüglich des Portales www.telebid.de einen Beitrag mit dem Titel “Auktionen bei Telebid: Mitbieten und arm werden” online gespickt mit den Inhalten, dass das Kaufen von Gebotsrechten für 0,50 Euro, um das Gebot an einem Produkt einmalig um 0,10 Euro zu steigern, doch großen Züge des Glückspieles aufweisen würde und zudem finanzielle nicht sehr attraktiv sein.

Den Betreiber, die Sofina GmbH aus Pullach, gefiel dies nicht und verklagte Battson. Jetzt endlich stellten die Berliner Richter fest, dass die Äußerungen vollumfänglich von der Meinungsfreiheit umfasst seien und den Schritt hin zur Schmähkritik nicht genommen hätten.

Dazu das Gericht

Für die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung kommt es darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, eine subjektive Meinung hingegen kann als Äußerung subjektiver Wertungen zwar falsch oder richtig sein, nicht aber wahr oder unwahr.

Bei den Aussagen in dem Blog handelte es sich nach richtiger Subsumption damit um Meinungsäußerungen, da der Begriff “arm” nicht auf seinen Wahrheitsgehalt überprüfbar ist. Allerdings, so führt das Landgericht weiter aus

[...] Es handelt sich vorliegend auch nicht um eine ehrverletzendes Meinungsäußerung. Die Meinungsfreihei…

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Themen: Meinungsfreiheit , Recht IM Internet , Blogger , Hoffnung
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 11. Juli 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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