Erneut Streit um Twitter-Meldung

Es ist soweit: Erneut wird um eine Twitter-Meldung gestritten, wie der betroffene Rechtsanwalt Dury berichtet: Hintergrund scheint eine Twitter-Meldung zu sein, in der ein wertender Begriff hinsichtlich der Filmart eines Rechteinhabers im Bereich von Filesharing-Abmahnungen zu sein. Getwittert wurde angeblich eine Meldung in dieser Art

“Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei … vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der …”

Anstelle von “Zensiert” stand nun wahrscheinlich ein wertender Begriff, der von den Rechteinhabern sehr negativ aufgegriffen wurde, ich vermute, dass dort “Porno-Film” stand. Darin wird von den Rechteinhabern nun eine Tatsachenbehauptung gesehen, die so nicht stimmen soll. Das ist durchaus vertretbar und soll hier nicht vertieft werden. Ob jedenfalls ein bestimmter Film ein “Porno-Film” ist oder eine “Dokumentation” hat m.E. weniger etwas mit Meinungsäußerung als vielmehr mit Tatsachen zu tun, die objektiv festgestellt werden können. Auch ist es von Firmen durchaus von Interesse, ob man einem bestimmten Bereich zugeordnet wird in der öffentlichen Wahrnehmung.

An dieser Stelle ist das aber nur sekundär von Interesse, wesentlicher ist erneut die Erkenntnis, dass auch einfache “Tweets” auf Twitter rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Denn ob man nun auf 140 Zeichen begrenzt ist oder nicht: Man kann problemlos beleidigen, Urheberrechte verletzen, sich wettbewerbswidrig verhalten oder Dinge behaupten, die man nicht behaupten darf. Und gerade dort, wo man zeichentechnisch sehr begrenzt ist, kommt es am Ende auf jedes einzelne Wort an, speziell weil auch das Gesamtbild innerhalb dessen die Aussage gewertet wird, naturgemäß bei Twitter sehr begrenzt ist.

Dabei ist der hier vorliegende Streit nichts Neues: Unternehmen wehren sich gerne gegen d…

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Themen: Abmahnung , It-recht , Problemlos , Twitter , Schmähkritik , Soziale Netze
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 29. April 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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