Wieder einstweilige Verfügung gegen RapidShare
Internet-Law | 12. Februar 2010 — Dem Sharehoster RapidShare ist zum wiederholten Male per einstweiliger Verfügung untersagt worden, urheberrechtlich geschützte Wer…
Wie verschiedene Medien berichten, hat Senator Film gegen den Sharehoster RapidShare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Zuvor hatte sich RapidShare offenbar geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und wie von dem Filmverleih gefordert, sich zu verpflichten den Film "Der Vorleser " nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Vor ca. einem halben Jahr hatte die GEMA ebenfalls in Hamburg eine ähnliche Verfügung gegen Rapidshare mit Blick auf das Angebot von Musiktiteln erwirkt. Die Rechtslage ist speziell bei Sharehostern keineswegs so eindeutig wie beim Filesharing über P2P-Netzwerke. Wenn man RapidShare und Co. nämlich als Host-Provider betrachtet, stellt sich in der Tat die Frage, ob der Unterlassungsanspruch nicht auf eine bloße Beseitigungspflicht gerichtet ist und Rapidshare evtl. nur verpflichtet ist, den konkreten Verstoß zu unterbinden, nachdem man davon Kenntnis erlangt hat. Die Instanzgerichte gehen bislang allerdings davon aus, dass auch ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch besteht und Rapidshare gerade verpflichtet ist, dafür zu s…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Dezember 2009 auf http://www.internet-law.de/.
Internet-Law | 12. Februar 2010 — Dem Sharehoster RapidShare ist zum wiederholten Male per einstweiliger Verfügung untersagt worden, urheberrechtlich geschützte Wer…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Juni 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 12.06.2009 §§ 19a, 97 UrhG Das LG Hamburg hat dem Schweizer Sharehoster Rapidshare AG, Cham, per ein…
Handakte WebLAWg | 22. April 2008 — Bereits mehrfach kam der Webhosting-Dienst Rapidshare in die Schlagzeilen, weil die GEMA versucht rechtlich gegen diesen vorzug…
Web 2.0 & Recht | 5. Februar 2007 — Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlass…
Rechtsanwalt Michael Below | 25. Januar 2011 — Klassische Tauschbörsen wie »eMule« werden bekanntlich im Auftrag von Film- und Musikindustrie engmaschig auf Urheberrechtsverl…
Handakte WebLAWg | 21. Januar 2007 — Der Online–Dienst Rapidshare ist ein sog. Sharehoster (Webspeicheranbieter). Nutzer können auf dem zur Verfügung gestellten S…
Internet-Law | 30. April 2009 — Der Sharehoster Rapidshare behauptet in einer am 30.04.2009 veröffentlichten Pressemitteilung, der Auskunftsanspruch nach § 101 Ur…
IT-Rechtsinfo | 13. Januar 2011 — In dem vom Landgericht Düsseldorf behandelten Fall klagte die GEMA, eine deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Nutzung…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. März 2011 — LG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2011, Az. 310 O 116/10 §§ 53 Abs. 4 lit. b; 97 Abs. 1 UrhG Das Institut für Urheber- und Me…
Web 2.0 & Recht | 28. September 2007 — Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte - grun…
Die einstweilige Verfügung verbietet es RapidShare, Stephen Daldrys "Der Vorleser" öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen.
Wie das IT-Portal Magnus aktuell berichtet, scheint der Berliner Filmverleiher Senator eine einstweilige Verfügung gegen den beliebten Filehoster Rapidshare erwirkt zu haben.