Wieder Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 24. Februar 2010 — Ich berichte hier von einem neuen Fall, in dem ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurde. Ein Durchsuchun…
Es gibt wieder einen Fall, in dem eine Staatsanwaltschaft wegen des “Schwarz-Surfens” ermittelt. Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht Traunstein eine Durchsuchung von Wohnung und Fahrzeug angeordnet zwecks Beschlagnahme eines Laptops.
Hintergrund: Der Betroffene hatte sich in seinem PKW mittels eines Netbooks in ein frei zugängliches WLAN eingewählt. Zwei vorbeikommende Polizisten sehen das zufällig und fragen, was er getan hat. Es folgt die Aufnahme der Personalien, nach kurzem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft kann der Betroffene sich aber wieder entfernen, samt Laptop. Ca. 4 Wochen später erfolgt eine Ladung, zur Polizei zur Vernehmung zu erscheinen, wo der Betroffene nichts aussagt. Hierauf folgt dann die Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme.
Der Laptop (Netbook) wurde nun zwischenzeitlich beschlagnahmt und wartet auf die Auswertung. Selbst bei Erlass des Durchsuchungsbeschlusses war noch nicht bekannt, welches WLAN überhaupt betroffen ist, wer also der “Berechtigte” war. Dies zeigt schon deutlich, dass das Schwarz-Surfen zunehmend von Behörden auch ohne Veranlassung durch die Berechtigten verfolgt wird.Gerade vor dem Hintergrund, dass es ja viele Menschen gibt, die ihr WLAN bewusst offen lassen damit andere es nutzen, werden hier in kritikwürdiger Weise sozialadäquate Verhaltensweisen kriminalisiert.
Das enorme Risiko des Schwarz-Surfens wird dadurch nur verstärkt: Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaften den Tatbestand des “Schwarz-Surfens” schaffen, ohne dass es diesen überhaupt gibt - gerade weil das Thema so unbekannt ist und es nirgendwo ausdrücklich normiert ist, fehlt bei vielen Betroffenen das Empfinden, etwas wirklich ver…
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