Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den Banker Rolf Breuer

Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bank, Rolf Breuer, im Zusammenhang mit dessen Äußerungen über die Kreditwürdigkeit des früheren Medienunternehmers Leo Kirch wegen Verdachts der Untreue. Angeblich geht es um die Frage, ob Breuer der Bank durch seine negativen Äußerungen über Kirch einen Vermögensschaden zugefügt haben kann. Kirch hatte nach dem Zusammenbruch seines Imperiums zahlreiche Klagen gegen Breuer und die Deutsche Bank angestrengt und dabei erhebliche Teilerfolge erzielt. Breuer war im Gefolge der Streitigkeiten erst im Mai von seinem Aufsichtsratsposten zurückgetreten. Mit dem Ermittlungsverfahren wird, soweit ich das sehe, mal wieder juristisches Neuland betreten. Können öffentlich geäußerte persönliche Meinungen eines Bankers über die Kreditwürdigkeit eines Bankkunden den Tatbestand der Untreue erfüllen, wenn dem Bankhaus hierdurch ein Schaden entsteht? Auf den ersten Blick klingt dies recht abenteuerlich, auf den zweiten Blick kann man hierüber jedenfalls mal näher nachdenken. DieStaatsanwaltschaft Franktfurt hat immerhin einen Anfangsverdacht bejaht und ein Verfahren eingeleitet. Man darf gespannt sein. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Untreue , Spiegel Online , Ermittlungsverfahren , Breuer , Rolf Breuer , Leo , Staatsanwaltschaft Frankfurt
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. September 2006 auf http://www.strafblog.de.

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