Ermittlungsschrott als Anklagegrundlage

Das lässt mal wieder den Kamm schwellen, wenn man sieht, welchen lächerlichen Ermittlungsschrott manche Staatsanwaltschaften genügen lassen, um eine Anklage rauszuhauen. Es ruft jemand bei der Polizei an, eine Wagenbesatzung mit zwei ausgewachsenen PKs fährt zum Ort. Die Sachverhaltsschilderung in der Akte ließt sich dann wie aus dem Lehrbuch: Sammlung von Ermittlungsfehlern oder Anleitung, wie man es bestimmt nicht machen darf. Man sei auf zwei Personen getroffen, die beide erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden hätten, Einzelheiten seien nur mit Mühe in Erfahrung zu bringen gewesen. Man sei in einer Gaststätte gewesen, dort sei es zum Streit mit einem Gast gekommen, dieser habe einen der beiden Kandidaten aus der Gaststätte gedrängt und draußen mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Als die geschlagene Person mit seinem Handy die Polizei habe rufen wollen, habe ihr der Schläger noch das Handy weggenommen und sei wieder in die Gaststätte gegangen. Nach dieser Schilderung gehen die beiden Polizeibeamten mit den beiden Sturztrunkenen in die Gaststätte und der vermeintlich Geschlagene zeigt auf den jetzt Angeklagten. Der soll es gewesen sein. Der mit der Faust in das Gesicht Geschlagene ist unverletzt. Beim Angeklagten wird kein Handy gefunden. Ein anderer Gast berichtet, dass der jetzt Angeklagte die Gaststätte überhaupt nicht verlassen hat. Der angeblich geschlagene Zeuge wird nicht gefragt, wie er telefonieren konnte, obwohl ihm d…

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Erschienen 14. April 2006 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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