Ermittlungen wegen Fotos mit Totenschädeln in Afghanistan eingestellt
am 08.12.2006 von http://www.strafblog.de
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Soldaten der Bundeswehr, die sich in Afghanistan mit Schädeln und Knochen von Toten haben fotografieren lassen, jetzt mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Wie welt.de berichtet, begründete die Ermittlungsbehörde ihre Entscheidung damit, dass es sich bei dem Gelände, auf dem die Gebeine gefunden worden waren, nicht um einen Friedhof, sondern um eine Lehmgrube gehandelt habe, die für den Lehmabbau zum Bau von Häusern genutzt wurde. Es handele sich somit nicht um eine Beisetzungsstätte, so dass der Tatbestand der Störung der Totenruhe gemäß § 168 Abs. 2 StGB nicht in Betracht komme. Ich hatte schon früher im STRAFBLOG berichtet, dass wohl auch eine Verletzung des Absatzes 1 der genannten Vorschrift nicht ernsthaft in Rede stehen könne, weil es sich bei den gefundenen Schädeln und Knochen nicht um Leichen oder Leichenteile im Sinne dieser Vorschrift handele. Die sieht die Staatsanwaltschaft offenbar ebenso.
Die zuerst von BILD veröffentlichten Fotos hatten weltweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.
Die Gebeine stammen im Übrigen wahrscheinlich von russischen Soldaten, die während der seinerzeitigen Besatzung Afghanistan ums Leben gekommen sind und an der besagten Stelle verscharrt wurden.
Autor: RA Rainer Pohlen
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