Ermittlungen gegen 2 KSK-Soldaten im Fall Kurnaz eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters im Fall des als "Bremer Taliban" bekannt gewordenen Murat Kurnaz bereits am 29.12.2006 ein Ermittlungsverfahren gegen zwei namentlich bekannte Bundeswehrsoldaten eingeleitet hat. Kurnaz war eigenen Angaben zufolge Ende 2001 in Pakistan festgenommen und dann nach einem Zwischenaufenthalt in Afghanistan ins US-Strafgefangenenlager Guantánamo auf Kuba verbracht worden, von wo er im August 2006 nach Deutschland abgeschoben wurde. Kurnaz behauptet, im Januar 2002 im afghanischen Kandahar von deutschen Soldaten einer KSK-Einheit (Kommando Spezialkräfte) mißhandelt worden zu sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Kurnaz die beiden Beschuldigten im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage aus 48 Fotos identifiziert. Alle auf den Fotos abgebildeten Personen hätten KSK-Uniformen getragen. Tatsächlich seien darunter aber nur 14 KSK-Soldaten gewesen, die übrigen 34 Personen waren keine Soldaten. Durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist die im Januar drohende Verjährung unterbrochen worden. Für die beschuldigten Soldaten gilt aber, worauf der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Thomas Raabe, zutreffend hinwies, nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die Soldaten bestreiten jeden körperlichen Übergriff gegen Kurnaz. Die Ermittlungen werden jetzt ohne den Druck einer drohenden Verjährung fortgesetzt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Soldaten , Taliban , Afghanistan , Pakistan , Murat Kurnaz , Eingeleitet , Ksk

Erschienen 8. Januar 2007 auf http://www.strafblog.de.

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