Ermittlungen durch Generalanwaltschaft gegen G8 Gegner waren rechtswidrig!

Die militanten G8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen. Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer, erklärte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Freitag in Karlsruhe. Der Entscheidung war die Beschwerde eines der Verdächtigen vorausgegangen. Der ihn betreffende Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschluss wurde aufgehoben. Quelle: focus-online Bedauerlich nur, dass der Gr…

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Erschienen 4. Januar 2008 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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