Ermächtigung entzogen

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, kommt es nicht zum Prozess gegen den Facebook-Nutzer, der Kommentare zu einem besonders bemerkenswerten Foto von Bettina Wulff geschrieben hatte. Das Bundespräsidialamt ist nun wohl zu dem Ergebnis gekommen, dass ein rechtsextremer Hintergrund beim Angeklagten nicht vorlag. Christian Wulff hat deshalb nun seine nach § 90 Abs. 4 StGB erforderliche Ermächtigung zurückgenommen, die für morgen angesetzte Verhandlung wurde abgesagt. Sehr schade, dass uns dieser Prozess geraubt wurde, wäre es doch schön gewesen, einmal etwas zu § 90 StGB (die aktuellste bei Fischer zitierte Entscheidung stammt von…

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Themen: Frankfurter Rundschau , Politik
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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