Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen: Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen

Nach monatelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat am 23. September 2011 dem sog. Steuervereinfachungsgesetz 2011 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (Beschlussempfehlung Finanzausschuss 17/6146) zugestimmt (BT-Drs. 17/7025; BR-Drs. 568/11).

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden die steuerlichen Voraussetzungen an eine elektronische Rechnung deutlich herabgesetzt, um eine Gleichbehandlung der elektronischen Rechnung mit der Papierrechnung herbeizuführen. Voraussetzung für die Anerkennung der Rechnung ist der Nachweis ihrer Echtheit und Unversehrtheit. Dafür sieht das Umsatzsteuergesetz neben der qualifizierten elektronischen Signatur und dem EDI-Verfahren jetzt eine neue, dritte Möglichkeit vor. Damit können auch elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur bedarf. Unberührt von den Gesetzesänderungen bleiben die Anforderungen an Papierrechnungen.

Die Gesetzesneufassung sieht eine Änderung des § 14 Abs. 1 und 3 UStG vor, die jedoch grundsätzlich nichts an den wesentlichen Voraussetzungen ändert, welche die Anerkennung einer auf elektronischem Wege per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server (nicht aber Standard-Fax) übermittelten und empfangenen Rechnung erfordert. Vielmehr werden lediglich die Möglichkeiten erweitert, durch welche die Echtheit der Herkunft (sog. Authentizität), die Lesbarkeit der Rechnung sowie die Unversehrtheit ihres Inhalts (sog. Integrität, Pflichtangaben i.S.d. § 14 Abs. 4 UStG) als abstrakte Voraussetzungen erfüllt werden können.

Wie der Rechnungsempfänger diese Anforderung erfüllt, legt ausschließlich er selbst fest. So kann er beispielsweise ein internes Kontrollmeldeverfahren einsetzen, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung ermöglicht. Aus eigenem Interesse schon wird das Unternehmen prüfen, ob die erhaltene Rechnung in der Substanz korrekt ist, der Rechnungsaussteller tatsächlich einen Zahlungsanspruch hat und die angegebene Zahlungsverbindung zutreffend ist, damit das Unternehmen tatsächlich nur Rechnungen begleicht, zu deren Begleichung es verpflichtet ist. Diesen Abgleich kann das Unternehmen mit Hilfe eines entsprechend eingerichteten Rechnungswesen oder auch manuell vornehmen.

Damit ändert sich grundsätzlich nichts an den Anforderungen, welche bereits nach geltendem Recht für den Vorsteuerabzug erbracht werden müssen, für welchen der Unternehmer die Feststellungslast trägt. § 147 AO gilt für die Aufbewahrung der Rechnungen entsprechend, daher hat der Unternehmer die Rechnung auf einem Datenträger in einem originären Format zu speichern, das spätere Änderungen nicht mehr zulässt. Die bisherigen Verwaltungsanweisungen gelten grundsätzlich weiterhin. Zusätzlich ist dem Unternehmer jedoch ein Nachweis über die erfolgte Prüfung der Rechnung zu empfehlen (sog. Verfahrensdokume…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gesetzgebung , Rechnungen , Bundestag , Ustg , Elektronische , Steuervereinfachungsgesetz , 14

Erschienen 14. Oktober 2011 auf http://blog.dlapiper.com/detechnology/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Vorsteuerabzug Elektronische Rechnungen: Finanzamt: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen

IT-Blawg | 12. Mai 2005 — Das Finanzamt akzeptiert beim Vorsteuerabzug auch sog. elektronische Rechnungen, z.B. solche, die per E-Mail versendet werden. …

Gastbeitrag bei t3n.de: 15 Fragen zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungen

SCHWENKE & DRAMBURG | 4. Juli 2011 — {lang: 'de'} Der Begriff “Elektronische Rechnungen” hört sich zwar sehr antiquiert an, ist aber ein modernes Problem. Denn imm…

Umsatzsteuer: Rechnung per E-Mail wird erleichtert

Der Energieblog | 8. November 2011 — (c) Rainer Sturm / PIXELIO (www.pixelio.de) Wer Rechnungen per E-Mail oder Web empfangen will, muss bisher hohe technische …

Verminderte Anforderungen an die elektronische Rechnungsstelllung ab 1.7.2011

IT-Blawg | 4. Juli 2011 — Jahrelang wurde gepredigt, dass eine auf dem elektronischem Wege übermittelte Rechnung eine qualifizierte elektronische Signatu…

Steuervereinfachungsgesetz 2011: Erleichterungen bei Elektronischen Rechnungen ab 01.07.2011

blogmbh.de | 8. Oktober 2011 — Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bringt rückwirkend zum 01.07.2011 enorme Erleichterungen für die Elektronische Rechnung. …

Steuervereinfachungsgesetz 2011 in Kraft

IT-Rechtsinfo | 5. Juli 2011 — Letzten Freitag am 01.07.2011 ist das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft getreten. Dies soll die Verwendung von elektronischen Re…

Die Rechnungssignatur sagt leise Servus

ADVERSARIO | 5. Februar 2011 — Zum 01. Juli 2011 ist es endlich so weit. Die EU und auch der deutsche Bundestag hat mit Unternehmern ein Einsehen und das St…

Rechnung Umsatzsteuer Nach 01.07.11: Ab 01.07.11 ganz einfach Rechnungsversand per Mail – oder doch nicht so einfach?

LBR-Blog | 21. Juni 2011 — Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2011 in der vom Finanzaus…

Elektronische Rechnungen bald auch ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 27. September 2010 — WEIDMANN Rechtsanwälte Steuerberater informieren: Elektronische Signaturen von Rechnungen behalten zunächst ihre Bedeutung. R…

Rechnung Per E-mail Zulässig: Rechnungsstellung per e-Mail & Telefax – aber richtig!

kielanwalt.de | 5. Mai 2008 — Viele tun es inzwischen – allerdings längst nicht alle auch rechtskonform. Nach wie vor werden von vielen Anbietern munter Rech…

UStG - Einzelnorm
AO - Einzelnorm
DLA Piper | Deutschland | Unsere Mitarbeiter | Florian Haase