Erleichterung macht sich breit

Wie der Bundesgerichtshof heute entschied (vgl. Bericht der Welt), macht man sich nicht wegen des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar, wenn man z.B. das Hakenkreuz in einer Darstellungsart verwendet, die eine eindeutige Distanzierung vom ursprünglichen Wertinhalt offenbart. Damit ist endlich dem Unsinn ein Ende gemacht, dass auch ein durchgestrichenes Hakenkreuz nach § 86a StGB abgeurteilt wurde (so z.B. das LG Stuttgart in der jetzt aufgehobenen Entscheidung).

Das Urteil lässt aufatmen, schließt sich der BGH doch darin nicht einer ergebnisorientierten Auslegung an, nach der man der Ansicht sein könnte, jedes Hakenkreuz, egal in welcher Darstellungsart und Gestaltungsvariante, sei ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Dabei hätte auch schon das LG Stuttgart feststellen müssen, dass im Nationalsozialismus selten durchgestrichene Hakenkreuze getragen wurden. Auch eine - wie vom Gericht befürchtete - Gewöhnung der Öffentlichkeit an das Symbol und damit die Gefahr der Einbürgerung ist wohl eher Ausdruck des fehlenden Vertrauens des Gerichts in die Fähigkeit der Öffentlichkeit, ein Hakenkreuz von einem durchgestrichenen Hakenkreuz zu unterscheiden. Sicherlich eine Mitursache, warum sich das Urteil seinerzeit schon erheblicher Kritik ausgesetzt sah. Darüber hinaus will § 86a StGB ein Verhalten, bei dem keine Verwechslungsgefahr zu Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegeben ist, ja gerade nicht bestrafen. Selbst, wenn der Angeklagte also auf eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an das Hakenkreuz abgestellt hätte (was bei diesem Angeklagten wohl äußerst unwahrscheinlich ist), wäre eine Strafbarkeit wohl nicht gegeben, solange er ein durchgestrichenes Hakenkreuz und damit ein eindeutig abweichendes Symbol als das “Original” verwendet. Eine Verwechslungsgefahr ist in der Tat eher theoretischer Natur. Weiterhin stellt das Verhalten des Angeklagten wohl eher eine Form staatsbürgerlicher Aufklärung und Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dar,…

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Themen: Stuttgart , Hakenkreuz , Wie Macht Man Ein Hakenkreuz

Erschienen 15. März 2007 auf http://andere-ansicht.eu/aav/.

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