1,2 oder 3. Wieviele Wohnungen hat denn nun das Haus?
Dies und das ... | 19. November 2010 — Zu den Vorschriften im Mietrecht, die nach meinem Eindruch ein gewissen Schattendasein fristen, gehört § 573a BGB. Die Vorschrift …
§ 573 a BGB eröffnet die Möglichkeit , ein Mietverhältnis in einem Hause mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, ohne ein berechtigtes Interesse, welches bei sonstigen Kündigungen gegeben sein muss, mit einer um 3 Monate verlängerten Frist zu kündigen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.11.2010 (VIII ZR 90/10) entschieden, dass für die Frage, ob nicht mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind alleine darauf abzustellen ist, wieviel selbständige, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Bereiche vorliegen, die eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.
Es kommt daher nicht darauf an, ob der Vermieter z.B. derartige Räumlichkeiten seiner eigenen Wohnung zugeschlagen hat, indem er außerhalb seiner Wohnung weitere Räumlichkeiten zu Wohnzwecken nutzt oder eine dritte Wohneinheit leer stehen läßt. Durch eine derartige Erweiterung des Wohnbereiches werde der einmal gegebene Wohnbestan…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. November 2010 auf http://aktuell.szary.de.
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Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 14. Dezember 2010 — Der Vermieter hatte im Haus ursprünglich drei Wohnungen eingerichtet. Je eine im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie eine Einlie…
RECHTaktuell | 7. September 2008 — Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit einem Mieter ordentlich (unter Beachtung der Kündigungsfristen)…
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RA-Blog | 18. Mai 2006 — Ich hatte gestern schon meine heutige Open-Air-Verhandlung angekündigt. Meinem Mandanten wurde der Mietvertrag wegen Eigenbed…
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www.rechtsklarheit.de | 27. Februar 2010 — Die meisten Mieter gehen davon aus, dass der Vermieter dem Mieter einer Wohnung nur wegen Eigenbedarf kündigen darf. Dies trifft n…
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