Erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters in einem Haus mit nur zwei Wohnungen

§ 573 a BGB eröffnet die Möglichkeit , ein Mietverhältnis in einem Hause mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, ohne ein berechtigtes Interesse, welches bei sonstigen Kündigungen gegeben sein muss, mit einer um 3 Monate verlängerten Frist zu kündigen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.11.2010 (VIII ZR 90/10) entschieden, dass für die Frage, ob nicht mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind alleine darauf abzustellen ist, wieviel selbständige, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Bereiche vorliegen, die eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.

Es kommt daher nicht darauf an, ob der Vermieter z.B. derartige Räumlichkeiten seiner eigenen Wohnung zugeschlagen hat, indem er außerhalb seiner Wohnung weitere Räumlichkeiten zu Wohnzwecken nutzt oder eine dritte Wohneinheit leer stehen läßt. Durch eine derartige Erweiterung des Wohnbereiches werde der einmal gegebene Wohnbestan…

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Themen: Bgb , Bundesgerichtshof , Bestanden , Einheiten
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 17. November 2010 auf http://aktuell.szary.de.

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