De-Mail Registrierungsstart bei Web.de & GMX.de
For..Net | 7. Juli 2010 — Bei Web.de und GMX.de hat am Dienstag die Vorregistrierung von De-Mail-Adressen begonnen. Die Adressen werden nach dem Schema …
Seit kurzem gibt es den »E-Postbrief«. Zunächst hatte sich eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums damit beschäftigt, eine Prozedur für den Versand rechtsverbindlicher E-Mails zu entwickeln. Zahlreiche Internet-Provider, die Deutsche Telekom und die Post arbeiteten anschließend etliche Jahre lang gemeinsam an der Idee: Ziel des Verfahrens ist die zweifelsfreie Identifikation von Sender und Empfänger einer E-Mail. Bis zum Ende dieses Jahres soll nun ein Bürgerportalgesetz verabschiedet werden, das diese Art der elektronischen Briefkommunikation vor allem für den Geschäfts- und Behördenverkehr regelt. Aus Sorge um das eigene herkömmliche Briefgeschäft zog sich die Post im Laufe der Entwicklung zurück und bietet nun den »E-Postbrief« an. Web.de, GMX und die Deutsche Telekom wollen zum Jahreswechsel das Konkurrenzprodukt »De-Mail« auf den Markt bringen. Jeder Nutzer des »E-Postbriefs« soll nach erfolgreicher Anmeldung in der Lage sein, Empfängern ein rechtsverbindliches Schreiben zukommen zu lassen. »De-Mail« behält es sich vor, die Korrespondenz selbst auf Viren und Spam zu überprüfen. Die Anbieter erklären ausdrücklich, dass keine gesicherte Ende-zu-Ende-Kommunikation stattfindet, der Brief also nicht unangetastet und vertraulich übermittelt wird. Die Sicherheit ist Sache des Anbieters, es ist zu befürchten, dass »De-Mail« dieses geplante Vorgehen als Beweis der eigenen Vertrauenswürdigkeit vermarkten wird. Warum staatliche Behörden und Unternehmen die Verbreitung des elektronischen Einschreibens vorantreiben, liegt auf der Hand. Immerhin geht es um einen Betrag zwischen 40 und 70 Millionen Euro, der jährlich eingespart werden könnte. Die Testphase von »De-Mail« in Friedrichshafen stieß bei den Anwendern überwiegend auf Begeisterung, Bedenken werden anscheinend dem unbändigen Always-Online-Wunsch untergeordnet.
»Wir bringen das Briefgeheimnis ins Internet.« Der Slogan der Post ist falsch. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden des »E-Postbriefs« zufolge unterliegt dieser lediglich den Vorgaben der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG), aber nicht dem Briefgeheimnis. Dieses wird in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. § 113 TKG dagegen gewährt Ermittlungsbehörden umfangreichen Zugriff auf elektronische Korrespondenz.
Die Möglichkeit, Kommunikationspartner im Internet zweifelsfrei zu identifizieren, besteht seit fast zwei Jahrzehnten. Die 1991 von Philip Zimmerman entwickelte Software »Pretty Good Privacy« (PGP) gewährleistet nicht nur die Vertraulichkeit in der E-Mail-Korrespondenz, sondern auch die Authentizität des Absenders. PGP und seine Derivate wie der Gnu Privacy Guard fanden jedoch nie größere Verbreitung. Die Gründe für das Scheitern sind zahlreich. Bis heute darf kryptografische Software in vielen Ländern nicht oder nur in stark eingeschrä……
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