ERLEDIGT

Schwarzfahrer. Dieser Vorwurf hat meine Mandanten doch hart getroffen. Auf mein Schreiben an den Anwalt der Bahn kam jetzt die Antwort:

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

nach Prüfung des Sachverhaltes sieht meine Mandantin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohn…

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Erschienen 12. Januar 2005 auf http://www.lawblog.de.

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