Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook

Auf Facebook wurden die Mitglieder aufgerufen ihre Profilbilder durch Comic-Helden ihrer Kindheit zu ersetzen. Mit dem Erfolg der Aktion kamen auch Gerüchte über urheberrechtliche Abmahnungen der Teilnehmer der Aktion auf.

In diesem Artikel beleuchte ich die rechtlichen Hintergründe der Aktion und schätze ein, ob an der Gefahr einer Abmahnung wirklich was dran ist.

Vom anonymen Aufruf zum virtuellen Flashmob

Auf Facebook ist derzeit zu beobachten wie gut eine virale Aktion funktionieren kann. Es handelt sich jedoch um keine Guerilla-Marketingaktion einer Werbeagentur. Vielmehr ist es ein Aufruf unbekannter Herkunft, dem Facebookmitglieder flächendeckend gefolgt sind:

Ersetzt Euer Profilbild auf Facebook durch ein Comic-Bild aus eurer Kindheit. Ladet auch eure Freunde dazu ein. Ziel des Spiels? Keine “Menschenbilder” mehr auf Facebook zu sehen, dafür eine richtige Flut an Kindheitserinnerungen dies während einer klitzekleinen Woche. Macht doch…mit und postet den Text weiter… via marketing-gui.de

Urheberrechtsverletzung?

Zeichnungen, Cartoons oder Animationsfilme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis derer Urheber nicht im Internet veröffentlicht werden.

Dabei ist es egal ob die Bilder aus

ganz oder nur in kleinen Ausschnitten aus Büchern oder Zeitschriften abgescannt oder abfotografiert, aus Videos heraus kopiert, Per Google-Bildersuche gefunden oder nach gezeichnet werden.

Ihre Verwendung als Profilbild/Avatar ist eine Veröffentlichung im Internet, da die Profilbilder bei Facebook nicht nur für einen kleinen Freundeskreis, sondern für jedermann sichtbar sind.

Da die Rechte an den Figuren in der Regel von Verlagen gehalten werden, müssen diese um Erlaubnis gefragt werden. Das geht auch über Facebook und so hat z.B. Disney erlaubt deren Figuren als Profilbilder zu nutzen.

Disney erlaubt es deren Bilder zu verwenden

Da jedoch in den meisten Fällen eine solche Einwilligung nicht vorliegt, handelt es sich bei der Verwendung der Comic-Profilbilder um massenhafte Urheberrechtsverletzungen.

Was kann mir passieren?

Bei Verletzung von Urheberrechten droht ein Schreiben (genannt Abmahnung) vom Anwalt mit Aufforderung

das Bild zu löschen und nie wieder zu veröffentlichen (falls doch, drohen hohe Strafen) Schadensersatz zu zahlen (der schnell ein paar Hundert Euro je nach wert des Comiccharakters betragen kann) Rechtsanwaltsgebühren zu begleichen (bei Privatpersonen auf 100 Euro begrenzt)

Ferner verstößt man damit gegen die Facebookregeln, welche den Upload urheberrechtlich geschützter Bilder untersagen und riskiert damit schlimmstenfalls die Sperrung des Accounts.

Das sind zumindest die theoretischen Folgen. Praktisch gehe ich nicht davon aus, dass ein Verlag seine Fans wegen der Verwendung vo…

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Themen: Google , Abmahnung , Schadensersatz , Cartoon , Bildersuche , Aktion , Marketing , Comic , Guerilla , Charakter , Kindheit , Freundeskreis , Jedermann , Facebook , Regeln , Figuren , Shit Storm
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 18. November 2010 auf http://spreerecht.de.

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