Erklären Sie mir gefälligst…

… so kam der Anrufer daher. Ein Schuldner.

Der Gläubiger hatte titulieren lassen und vollstreckt nun. Bei der Bank des Schuldners.

Darauf nun der Anruf des Schuldners. Wie wir dazu kämen in das Konto zu vollstrecken. “Erklären Sie mir mal…”, in diesem Tonfall.

Der Schuldner wurde sanft darauf hingewiesen, dass das nicht passiert wäre, wenn er seine Rechnung bezahlt hätte. Er hätte überhaupt keine Leistung bekommen, tönte es aus dem Hörer. Nun, aber das Gericht sah das wohl anders.

Und es wurde ihm m…

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Themen: Rechtsberatung , Konto , Rechnung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 12. April 2010 auf http://www.r-tape.de.

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